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Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-06-05

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-05

Wortprotokoll

Noch ein paar Repliken zu den Aussagen diverser Kolleginnen und Kollegen: Zuerst einmal wurde von Herrn Eggly und von Frau Garbani die "Spirale Couchepin" heraufbeschworen. Hier möchte ich erwähnen, dass das nur dann der Fall wäre, wenn Sie das Konzept der Minderheit wieder verwässern würden, das heisst, wenn Sie neben der Teuerung weitere Erhöhungsgründe befürworten würden. Das haben Sie nachher in der Hand. Das Konzept der Minderheit sieht als einzigen Erhöhungsgrund die Teuerung vor und eben nicht den Spiraleffekt, wie das noch der Ständerat befürwortet hat, indem gleichzeitig alle fünf Jahre die Vergleichsmiete zusätzlich, kumulativ, erhöht werden könnte. Herr Bundesrat Couchepin läuft also nicht Gefahr, als "Spiralapostel" in die Geschichte einzugehen.

Zu den Kriterien zur Bandbreite: Die Bandbreite ist effektiv nötig, weil beim SNL-Modell, das im Vordergrund steht, die Ermittlung der Vergleichsmiete einen Streubereich braucht. Es ist schade, dass viele der Personen, die gesprochen haben, sich zu wenig um die Vergleichsmiete gekümmert haben. Man kann diese in Grenchen testen, und es ist natürlich aus meiner Sicht eine Voraussetzung, dass man das auch tut. Im Kanton Basel-Stadt - Sie finden das in der Botschaft auf Seite 9842 - gibt es seit Jahren einen Mietpreisraster, der erhoben wird, der nicht bürokratisch ist und bei allen Parteien auf gute Akzeptanz stösst. Die Schlichtungsbehörden der Stadt Bern testen das SNL-Modell seit den Achtzigerjahren, und auch hier hat man positive Erfahrungen gemacht. Das muss doch auch zur Kenntnis genommen werden. Gerade diese Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Streubereich nötig ist, weil z. B. bei älteren Wohnungen die Mietzinse generell auf tieferem Niveau sind. Eine Streuung ist auch nötig, weil die Baujahre von Gebäuden nicht immer ermittelt werden können, weil die Standortgüte nie eine fixe Zahl ist; diese Standortunsicherheiten können nur mit einem Streubereich aufgefangen werden. Ich verweise dazu auch auf Seite 9831 der Botschaft.

Zum Antrag der Minderheit de Dardel, der, wie richtigerweise gesagt wurde, ein Minderheitsantrag zum Konzept der Minderheit Cina ist: Dieser Antrag stellt das ganze System der Vergleichsmiete infrage, weil er eben wiederum überhaupt keine Bandbreite zulässt.

Die Vergleichsmiete ist per definitionem der statistische Wert plus/minus 15 Prozent. Alles, was in dieser Bandbreite liegt, ist nicht missbräuchlich. Wenn der Mietzins, den die Parteien miteinander abgemacht haben, missbräuchlich ist, dann hat man die Gelegenheit, den Anfangsmietzins anzufechten und dessen Prüfung zu verlangen. Danach ist die Vergleichsmiete nach dem Konzept der Minderheit eben kein zusätzlicher Erhöhungsgrund mehr.

Die Kommission hat daher den Antrag der Minderheit de Dardel mit 13 zu 9 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie, ihn ebenfalls abzulehnen.