Eberhard Toni · Nationalrat · 2002-06-05
Eberhard Toni · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-05
Wortprotokoll
Auch in der SPK wurde diese Parlamentarische Initiative "Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen" kontrovers diskutiert. Wir waren uns in der Kommission einig, dass die Umsetzung schwierig ist. Trotzdem hat sich die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen für Eintreten auf die Vorlage entschieden. Die Kommissionsmehrheit wollte mit diesem Eintretensentscheid erreichen, dass bei krassen Missbräuchen irreführende und tatsachenwidrige Aussagen richtig zu stellen sind. Dies bezieht sich nur auf die bezahlte Abstimmungskampagne, also nicht auf Leserbriefe oder auf Aussagen, die an Veranstaltungen auf Podien gemacht werden. Hier kann der Gegner direkt intervenieren.
Einige Sprecher haben kritisiert, dass diese Anrufinstanz keine Sanktionsmöglichkeiten habe. Das wollte die Kommission bewusst nicht, weil es schwierig ist, solche Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. Die Kommission wollte vielmehr die Diskussion anregen, damit eine irreführende oder eine tatsachenwidrige Aussage richtig gestellt wird. Sie wollte dem Bürger und der Bürgerin helfen, dass sie sich bei der Entscheidungsfindung besser orientieren können.
Dann wurde auch von vereinzelten Rednern kritisiert, der Bürger werde in seiner Mündigkeit eingeschränkt. Das trifft so nicht zu. Die Anrufinstanz ist keine Bevormundung, sondern sie will vielmehr falsche Aussagen aufzeigen und zu neuen Diskussionen anregen.
Auch wurde von vereinzelten Rednern kritisiert, die Anrufinstanz werde selber zum Politikum. Das ist eine Überschätzung. Sie will nur die Diskussion vertiefen und anregen.
Richtigerweise wurde von einzelnen Rednern auch erwähnt, dass der Vorteil dieser Anrufinstanz sei, dass der Bürger eine Aussage neu beurteilen könne.
Dem kann ich beipflichten. Sie alle wissen, dass Werbung immer raffinierter wird. Sie wissen auch, dass immer mehr finanzielle Mittel in Abstimmungs- und Wahlkampagnen eingesetzt werden. Die SPK hat in der letzten Sitzung der Offenlegungspflicht nur ganz knapp zugestimmt. Also auch hier werden wir kaum im Rat eine Mehrheit finden. Deshalb ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, es sei mit dieser Anrufinstanz ein erster Schritt zu machen.
Ich möchte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission bitten, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.