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Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2002-06-05

Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-05

Wortprotokoll

Ich kann dort weiterfahren, wo Frau Bühlmann aufgehört hat. Die politischen Parteien sind die Garantinnen und Trägerinnen des demokratischen Meinungsbildungsprozesses. Dass diese aber ausgerechnet in einem Land, in dem die Stimmberechtigten mehr Mitwirkungsrechte haben als in vielen andern demokratischen Ländern, praktisch keine Mittel für diesen zentralen Auftrag erhalten, ist im Grunde genommen systemwidrig, und in der Praxis ist es ein Drama. Bis Ende der Siebzigerjahre wurden die Parteien bei ihrem Auftrag durch die Medien unterstützt. Diese verstanden sich streckenweise als Sprachrohr oder auch als Vordenker der Parteien. Tag für Tag stritten sich die Redaktoren der katholisch-konservativen Blätter mit den Organen des Freisinns und der sozialdemokratischen Presse über die Entscheide der politischen Behörden und führten damit dem Publikum die weltanschaulichen Differenzen zwischen den einzelnen Parteien vor. Die Wertegebundenheit der Medien erleichterte auch die politische Orientierung der Stimmberechtigten.

Dies änderte sich im Laufe der Achtzigerjahre. An die Stelle von Parteizeitungen traten die so genannten Forumsblätter, deren redaktionelle Zielsetzung es ist, allen politischen Meinungen Platz einzuräumen. Im gleichen Zeitraum ist die Parteipresse praktisch verschwunden. Diese Entwicklung kann man begrüssen oder bedauern; für die Parteien hat sie zur Folge, dass sie die Abstimmungskämpfe nicht mehr an die Redaktionen ihrer Zeitungen delegieren können, sondern diese selber machen müssen. Das führt dazu, dass sie sich vermehrt der Mittel bedienen müssen, die bisher dem Kommerz vorbehalten waren, der Mittel der Werbung also.

Ziel der Werbung ist es, Kunden für den Erwerb eines Produktes zu gewinnen. Dabei dürfen diese nicht in ihrer Konsumfreiheit eingeschränkt oder über die Eigenschaften eines Produktes getäuscht werden. Parteien hingegen haben den Auftrag, alle Stimmberechtigten über den Inhalt und die Tragweite einer Abstimmungsvorlage zu informieren und alle in die Lage zu versetzen, in Kenntnis der Fakten Ja oder Nein zu sagen. Das ist etwas völlig anderes. Werbung appelliert nicht nur an den Verstand, sondern arbeitet mit Suggestion und setzt auf der Gefühlsebene an. Sehr oft appelliert sie auch an bekannte Verhaltensmuster, auf der Ebene der Politik müsste man sagen, an Vorurteile. Das ist heikel für den demokratischen Meinungsbildungsprozess. Dazu kommt, dass die Verbreitung von politischer Propaganda in Form von bezahlter Werbung über weite Strecken eine Frage der finanziellen Mittel ist, die dafür zur Verfügung stehen. Sind diese sehr ungleich verteilt, kann dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung des demokratischen Meinungsbildungsprozesses führen; ist sie aber auch noch tatsachenwidrig oder irreführend, dann ist dieser ernsthaft bedroht.

Ich bin etwas erstaunt, wie blauäugig die Gegner der Vorlage argumentiert haben. Die Probleme, die in der Kommission fast von allen anerkannt wurden, werden plötzlich von der Mehrheit verneint, und es wird das Hohelied der staatsbürgerlichen Reife gesungen, obwohl alle in diesem Saal [PAGE 685] wissen, wie schwer verständlich die Abstimmungsvorlagen teilweise sind und wie gross die Gefahr ist, dass sachfremder Protest, Vorurteile oder andere momentane Befindlichkeiten beim Ausfüllen des Stimmzettels die Hand führen.

Etwas billig finde ich auch die Ausrede, man habe hier die falsche Antwort auf die richtige Frage gefunden - wie Sie sich ausgedrückt haben, Herr Engelberger -, gerade wenn sie von Mitgliedern der Subkommission kommt. Ihre Vorschläge wären in der Kommission jederzeit auf offene Ohren gestossen.

Ich darf Sie daran erinnern, dass die Mehrheit der SPK - und diese wird ja nicht nur von den Grünen und der SP gebildet - zum Schluss gelangt ist, dass eine Anrufinstanz, deren Mitglieder über ein hohes Ansehen und die nötige Kompetenz verfügen, der Gefahr unlauterer und irreführender Politwerbung konkret und präventiv entgegenwirken könnte. Dass eine solche Instanz vor der Abstimmung über eine Beschwerde befinden muss, versteht sich wohl von selbst. Dass die Fristen entsprechend geregelt werden müssen, ist eine direkte Folge davon. Und dass die Instanz keine Entscheidungsbefugnis haben soll, war ebenfalls unbestritten, denn sonst hätte man den Betroffenen ja ein Rechtsmittel einräumen müssen.

Die Einwände der Gegner der Vorlage sind einfach etwas mager. Das finde ich schade, zumal wir in der Schweiz bereits ähnliche Instrumente haben, deren Abschaffung noch nie jemand gefordert hat. Ein solches Instrument wurde von Frau Leuthard erwähnt, die Schweizerische Lauterkeitskommission, ein anderes ist die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen. Gerade von dieser Instanz sind im Laufe der Jahre immer wieder wichtige Kriterien entwickelt worden, die es den Radio- und Fernsehschaffenden erlaubt haben, ihre Arbeit danach auszurichten. Ich verspreche mir eine ähnliche Wirkung von der von der SPK vorgesehenen Anrufinstanz.

Noch etwas: Es geht uns nicht darum, politische Werbung stromlinienförmig zu machen. Diese soll weiterhin pointiert bis schrill daherkommen dürfen. Dazu sind z. B. auch die berüchtigten, bereits zitierten Messerstecherinserate zu zählen. Was hingegen künftig unzulässig wäre, das wären Inserate mit gefälschten Kriminalstatistiken beispielsweise, wie wir sie auch schon vorgesetzt bekamen.

Ich sage auch nicht, die Selbstregulierung der öffentlichen Meinungsbildung versage völlig. Ich bin einfach überzeugt, dass eine Anrufinstanz gegen tatsachenwidrige und irreführende Werbung dem Wettbewerb um die besseren politischen Argumente zu einem höheren Niveau der Auseinandersetzung verhelfen würde, eine Aussicht, an der einem Parlament, das in jedem Fall damit rechnen muss, für seine Vorlagen eine Volksmehrheit zu finden, doch sehr gelegen sein müsste.

Ich bitte Sie deshalb wirklich, auch namens der SP-Fraktion, auf diese Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.