Theiler Georges · Nationalrat · 2000-03-14
Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-14
Wortprotokoll
Der Ständerat hat an seiner Sitzung vom 6. März über die Differenzen beraten. Es bleibt eine einzige Differenz übrig, über die wir heute nun zu befinden haben.
Es geht um Artikel 4 Absatz 3, um die Frage, wie wir die neu in der Schweiz immatrikulierten Güterwagen behandeln sollen. Wir befinden uns bei dieser Frage in einem echten Dilemma. Auf der einen Seite ist es völlig richtig und konsequent, dass wir bei neuen Güterwagen selbstverständlich die gleichen Massstäbe anwenden wie bei sanierten Wagen. Auf der andern Seite sind wir keine Eisenbahn- und Lärminsel in Europa. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die internationalen Standards auch für die Schweiz Geltung haben und dass es relativ einfach ist, einen in der Schweiz hergestellten Güterwagen im Ausland immatrikulieren zu lassen - und natürlich auch, ihn dort in Verkehr zu setzen. Wenn unsere Vorschriften strenger sind als die ausländischen, dann laufen wir eben Gefahr, dass dieser Vorgang zur Regel wird. Damit wird unsere Legiferierung umgangen; sie wird eigentlich fast obsolet.
Anlässlich der frühmorgendlichen Kommissionssitzung vom 9. März haben wir nochmals über diese Problematik diskutiert und im Gegensatz zum Ständerat mit 12 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen, an unserer alten Fassung festzuhalten. Primär steht bei dieser Haltung im Vordergrund, dass wir mit einer Streichung ein völlig falsches politisches Zeichen setzen.
Wir würden viel Geld ausgeben, quasi um die alten Systeme zu sanieren. Gleichzeitig würden wir es zulassen, dass es für neue Wagen keine Vorschriften gäbe. Theoretisch könnte es zur etwas grotesken Situation kommen, dass man dann auf Kosten des Staates für neue Wagen kurz nach deren Inbetriebnahme wieder eine Sanierung bezahlen würde.
Das Problem der Umgehung wird von der Kommission zwar erkannt; sie schätzt es aber nicht als derart gravierend ein, dass wir deshalb falsche politische Zeichen setzen müssten.
Gleichzeitig ist der Bund Eigner oder wenigstens Mitbesitzer sehr vieler Bahnen in der Schweiz. Hier gibt es eine zusätzliche Möglichkeit, einen weiteren Weg, solche Umgehungen zu verhindern oder zumindest zu bekämpfen.
Im Namen der Kommission empfehle ich Ihnen, an unserer Fassung festzuhalten. Es bleibt zu hoffen, dass der Ständerat sich von unseren Argumenten überzeugen lässt.