Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-11-27
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-11-27
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Die Änderungen von Kantonsverfassungen sind zu gewährleisten, wenn sie mit dem Bundesrecht vereinbar sind - Sie haben da also eigentlich auch gar keine Wahl. Wir haben ebenfalls bereits gehört: Die einzige Bestimmung, die zu Diskussionen Anlass gab, war die Bestimmung zum Inländervorrang in der Kantonsverfassung Tessin. Ich möchte deshalb hier noch ganz kurz etwas dazu sagen.
Diese Bestimmung ist nicht direkt anwendbar, das heisst, sie muss im kantonalen Gesetz noch umgesetzt werden. Wenn man die Verfassungsbestimmung anschaut, dann sieht man, dass es sich um Zielnormen handelt, die eben nicht direkte Rechte und Pflichten begründen. Es ist aber auch klar, dass der Spielraum des Kantons zur Umsetzung dieser Bestimmung sehr eng ist. Aber eine bundesrechtskonforme Umsetzung ist eben nicht ausgeschlossen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Gewährleistung der Änderung der Kantonsverfassung nicht bedeutet, dass ihre kantonale Umsetzung automatisch dann auch bundesrechtskonform ist. Aber das ist eben nicht das, was Sie im Rahmen der [PAGE 767] Gewährleistung prüfen müssen und prüfen sollen; das heisst, die Bundesversammlung muss nur die Bundesrechtskonformität der Änderung der Kantonsverfassung beurteilen. Auch politische Aspekte sind nicht massgeblich für die Gewährleistung, sondern eben einzig die Frage, ob die Änderungen der Kantonsverfassung mit dem Bundesrecht vereinbar sind. Das ist nach Auffassung des Bundesrates - im Übrigen auch nach Auffassung Ihrer vorberatenden Kommission, Sie haben es gehört - auch bei dieser kantonalen Änderung der Tessiner Kantonsverfassung der Fall.
In diesem Sinne können wir den Antrag Ihrer Kommission unterstützen.