Fetz Anita · Ständerat · 2017-11-28
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-11-28
Wortprotokoll
Ihre Finanzkommission hat am vergangenen 9. Oktober den Voranschlag einschliesslich der Nachmeldungen des Bundesrates vom September 2017 beraten und ist darauf eingetreten. Die Detailberatung erfolgte in der Novembersitzung. Ich werde in der Eintretensdebatte alle Bereiche kurz ansprechen. Ich mache keine grossen Unterschiede zwischen Nachtrag und Detailberatung, sondern gebe einen groben Überblick über das, was wir beraten haben.
Der Voranschlag sieht Einnahmen von 71,322 Milliarden Franken und Ausgaben von 71,219 Milliarden Franken vor. Daraus resultiert ein positiver Finanzsaldo von 103 Millionen Franken, womit die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden. Im Voranschlag enthalten sind auch Sparmassnahmen von rund einer Milliarde Franken, unter anderem über eine halbe Milliarde Franken bei den ungebundenen Ausgaben durch die Anpassung an die geringere Teuerung sowie 150 Millionen Franken Kürzungen bei der Verwaltung, die die Parlamentsmehrheit verordnete. Dazu gehört auch die Streichung von 44 Stellen beim Grenzwachtkorps, da die gleiche Parlamentsmehrheit einen Stellenplafond von 35 000 Stellen durchgesetzt hat. Die Folge dieser Plafonierung ist auch, dass immer mehr Dienstleistungen gerade auch im IT-Bereich extern eingekauft werden müssen.
Dazu eine Bemerkung meinerseits: Wir sind nun im zweiten Jahr des neuen Führungsmodelles des Bundes, das auf Zielen, Leistungen und Globalbudgets beruht. Da ist es eigentlich ein Anachronismus, mit einem Stellenplafond zu operieren.
Zugleich zur Teuerungskorrektur hat der Bundesrat weitere Kürzungen bei den ungebundenen Bereichen vorgenommen, namentlich bei der Entwicklungszusammenarbeit, der Landwirtschaft und der Bildung.
Die Hochrechnung vom September 2017 hat gezeigt, dass der Bund wieder viel mehr einnimmt, als beim Voranschlag 2017 erwartet worden war. Statt ein budgetiertes Defizit von 250 Millionen Franken zeichnet sich nun ein Überschuss von 800 Millionen Franken ab.
Das Budget 2018 beinhaltet auch die Integration des Netzzuschlags von 1,1 Milliarden in den Bundeshaushalt sowie die Umwandlung des 374 Millionen Franken schweren Sifem-Darlehens in Aktienkapital. Die beiden Sonderfaktoren sind haushaltneutral, blähen die Einnahmen und Ausgaben aber kurzfristig auf.
Ich komme zu den Nachträgen: Im Nachtrag II zum Voranschlag 2017 beantragt der Bundesrat neun Kredite über insgesamt etwa 107 Millionen Franken, die eigentlich alle unbestritten waren. Diskutiert hat Ihre Finanzkommission vor allem die Massnahmen, mit denen die Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes durch die Publica abgefedert werden sollen. Hier will der Bundesrat eine einmalige Einlage von 160 Millionen Franken gewähren, um die 10-prozentigen Rentenkürzungen abzufedern. Davon werden 60 Millionen Franken 2018 fällig. Eine frühere Senkung des technischen Zinssatzes, mit der ebenfalls Rentensenkungen von etwa 10 Prozent verbunden gewesen wären, konnte die Publica mit ihren eigenen Reserven abfedern. Es waren keine Zahlungen des Arbeitgebers nötig.
Für die derzeitige Senkung des technischen Zinssatzes verfügt die Kasse über Reserven von rund 360 Millionen Franken. Sie kann damit rund einen Drittel der Auswirkungen der Senkung abfangen. Diese Gelder will die Publica in erster Linie dazu einsetzen, die Rentenkürzungen für die Altersgruppe der 60- bis 65-Jährigen abzufedern. Es soll damit verhindert werden, dass Anreize für Frühpensionierungen entstehen. Es würde die Kasse vor viel grössere Probleme stellen, wenn innert kurzer Zeit wesentlich mehr Mitarbeitende als üblich freiwillig in den Ruhestand treten würden. Ohne diese zusätzlichen Massnahmen würde es zu einer Ungleichbehandlung kommen: Während die Rentenverluste für Ältere abgefedert würden, hätten die Jüngeren Renteneinbussen von 10 Prozent in Kauf zu nehmen. Deshalb braucht es die Einlage des Bundesrates; dem hat sich auch die Mehrheit der Finanzkommission angeschlossen.
Dann komme ich noch zum Nachtrag, den der Bundesrat eingereicht hat, nachdem die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt worden war, womit freie Mittel von 441,8 Millionen Franken vorhanden sein werden. Ihre Finanzkommission befasste sich auch mit der von ihrer Schwesterkommission eingereichten Kommissionsinitiative, die verlangt, dass die freigewordenen Mittel einmalig in den AHV-Fonds fliessen sollen (17.496). Dazu braucht es zwingend eine Vernehmlassung und eine Gesetzesänderung. Die Debatte in der Kommission drehte sich vor allem um die Grundsatzfrage, ob die strukturellen Überschüsse ausschliesslich für die Schuldentilgung verwendet werden sollen. Was die Initiative an sich betrifft, so stellte sich in der Kommission die Frage, worin der Zweck der Initiative bestehe, wenn es sich nicht um eine wiederkehrende, sondern um eine einmalige, 2018 erfolgende [PAGE 769] Zahlung an den AHV-Fonds handle. Zudem werde diese Summe - das wurde auch angesprochen -, die etwa 1 Prozent der Jahresausgabe der AHV ausmache, wohl keinen Beitrag zur Problemlösung leisten; man sprach von einem Placeboeffekt. Im Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass durch die Annahme der Initiative eine weitere gebundene Ausgabe geschaffen würde, obwohl dies dem bereits früher geäusserten ausdrücklichen Wunsch der Mehrheit der Finanzkommission widerspreche, den Anteil der gebundenen Ausgaben im Bundeshaushalt zu senken.
Ihre Finanzkommission lehnte die Initiative ihrer Schwesterkommission daher mit 8 zu 5 Stimmen ab. Ihre Finanzkommission folgte dann mit 9 zu 4 Stimmen dem Konzept des Bundesrates. Dabei soll ein Teil des Überschusses in den Bahninfrastrukturfonds einbezahlt werden, nämlich der gesetzlich zulässige Höchstbetrag von 295 Millionen Franken. Damit stehen flexible Mittel für Infrastrukturen oder allfällige Sparmassnahmen zur Verfügung. Der Rest geht dann in den Schuldenabbau.
Ich sage noch ein paar generelle Worte zur Detailberatung, ausführlich werden wir ja später darauf eingehen. Ihre Finanzkommission hat sich auf ein paar Schwerpunkte beschränkt, bei denen sie grosse Kürzungen des Bundesrates moderat zurückgenommen hat. Namentlich sollen im Bereich der Bildung, Forschung und Innovation nicht 220 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden, wie es der Bundesrat will, sondern gut 80 Millionen Franken weniger. Des Weiteren will die Kommissionsmehrheit das Budget für die Familienorganisationen sowie für die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen weniger stark kürzen als vom Bundesrat vorgesehen. Zudem beantragt die Kommissionsmehrheit, den Kredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen zu kürzen. Schliesslich soll die Eidgenössische Spielbankenkommission drei Stellen mehr erhalten, um das neue Gesetz rasch umzusetzen und damit auch die entsprechenden Steuereinnahmen zu generieren.
Aufgrund der nach dem Abschluss der Beratung von der Kommission angenommenen Änderungsanträge steigt der Aufwand um 70 Millionen Franken und nehmen die Einnahmen um 150 000 Franken zu, womit sich bei der Finanzierungsrechnung ein neuer Saldo von plus 32,8 Millionen Franken ergibt. Ausführliches wird, wie gesagt, in der Detailberatung folgen. Die Finanzkommission beantragt Ihnen also, den Voranschlag 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021 und ihre Anträge in der nachfolgenden Detailberatung zu unterstützen.
Wie gesagt, die Finanzkommission hat sich dabei auf ein paar wesentliche Änderungen beschränkt - dies ganz im Unterschied zur Schwesterkommission, die mit über 90 Anträgen in die Plenumsdebatte geht. Ihre Finanzkommission hat auch darauf geachtet, dass wir über die Differenzbereinigung hinweg noch eine gewisse Verhandlungsmasse haben. Sie erinnern sich an das, was letztes Jahr geschehen ist: Nach unserer Erstberatung war eigentlich alles vorgegeben, weil nachher nur noch der Nationalrat bestimmte. Das wollen wir dieses Mal hoffentlich anders machen.
Nun folgen die Berichte der Subkommissionen zu den einzelnen Departementen.