Lexipedia

Vogler Karl · Nationalrat · 2017-11-28

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-11-28

Wortprotokoll

Den Ausgangspunkt der heutigen Beratung dieses Geschäftes bildet der Beschluss unseres Rates vom 31. Mai dieses Jahres, das Geschäft an unsere Kommission zurückzuweisen, dies zwecks nochmaliger Prüfung der Frage der Einführung einer sektoriellen Identifikationsnummer versus Verwendung der AHV-Versichertennummer. Dieser Entscheid war, wie sich auch rückblickend zeigt, richtig, weil die anschliessende Konsultation der Kantone zur Frage des Modells ein ganz eindeutiges Ergebnis ergab und das in Auftrag gegebene Gutachten neue und für die Kommissionsarbeit relevante Erkenntnisse zu den Risiken der beiden Modelle gebracht hat.

Sie haben es gehört: Mit einer einzigen Ausnahme ziehen sämtliche Kantone die Verwendung der AHV-Versichertennummer dem sektoriellen Personenidentifikator vor. Nach Meinung der Kantone ist die entsprechende Verwendung einfach, sicher, anonym, effizient und auch klar kostengünstiger. Dieser Meinung schliessen sich im Übrigen auch die KKJPD und der leitende Ausschuss der KdK an. Was in diesem Kontext mindestens so wichtig und mithin natürlich essenziell ist, ist die Frage der Datensicherheit. Ging man in der bisherigen Diskussion meist davon aus, dass die Verwendung der AHV-Versichertennummer grössere datenschützerische Risiken beinhaltet als ein sektorieller Personenidentifikator, so zeigt nun das neu vorliegende Gutachten, dass beide Lösungen ihre Risiken beinhalten und keine der beiden Varianten als eindeutig besser zu qualifizieren ist. Wählt man die Lösung des Ständerates, den sektoriellen Personenidentifikator, müsste aber beim Bund - und das gilt es zu beachten - zusätzlich ein zentraler Eigentümerdatenstamm aufgebaut werden.

Dagegen haben sich im Rahmen der durchgeführten Anhörung verschiedene Kantone ausgesprochen, dies mit der Befürchtung, der Bund verstosse damit gegen die Kompetenzhoheit der Kantone. Insbesondere wäre der entsprechende Aufbau mit nicht unerheblichen und heute noch nicht abschliessend voraussehbaren Kosten verbunden. Nimmt man die Stimmen der Kantone ernst, was bei der vorgetragenen Einheitlichkeit betreffend Verwendung der AHV-Versichertennummer eine Selbstverständlichkeit sein sollte, so wird klar, dass unter Abwägung aller Aspekte dem Antrag des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit zu folgen ist.

Namens der CVP-Fraktion ersuche ich Sie, Entsprechendes zu tun und die Anträge der Minderheit bei den Artikeln 949b und 949c ZGB abzulehnen. Ich bin überzeugt, dass auch der Ständerat nach den klaren Botschaften der Kantone Entsprechendes beschliessen wird.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine abschliessende Bemerkung. Wir alle sind uns wohl einig - und darauf hat auch der Datenschutzbeauftragte hingewiesen -, dass Risiken sowohl bei der Ausweitung der Verwendung der AHV-Versichertennummer als auch bei der Anwendung des sektoriellen Personenidentifikators bestehen, dies vor allem dann, wenn bei Letzterem Identitätsattribute gespeichert werden. Unsere Fraktion begrüsst daher ausdrücklich das von der Kommission einstimmig verabschiedete Postulat, welches den Bundesrat beauftragt, noch innerhalb der laufenden Legislatur in einem Bericht aufzuzeigen, wie den mit der Verwendung der AHV-Versichertennummer verbundenen Risiken begegnet werden kann. Damit wird es hoffentlich möglich sein, weitere Risikominderungen vorzunehmen.

Zusammengefasst und noch einmal: Ich ersuche Sie namens der CVP-Fraktion, der Kommissionsmehrheit zu folgen.