Pardini Corrado · Nationalrat · 2017-11-28
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-11-28
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der Differenzbereinigung des Geschäftes 14.034, "ZGB. Beurkundung des Personenstands und Grundbuch". Die Kommission für Rechtsfragen hat sich im Rahmen der erneuten Befassung mit der Vorlage zur Modernisierung des Grundbuchs mit 15 zu 10 Stimmen für die Verwendung der AHV-Nummer im Grundbuch ausgesprochen.
Nachdem unsere Kammer die Vorlage anlässlich der Sondersession vom Mai 2017 zur erneuten Vorprüfung an die Kommission zurückgewiesen hatte, musste sich die Kommission ein weiteres Mal mit der Frage der Einführung eines Personenidentifikators im Grundbuch befassen. Es hat sich gezeigt, dass der Entscheid unserer Kammer, diese Fragen nochmals zu diskutieren, richtig war. Sie waren nicht eindeutig geklärt.
Vor allem die Frage der Datensicherheit wurde eingehend diskutiert. Umstritten war insbesondere die Frage, ob die verschiedenen Grundbuchämter die AHV-Nummer als Personenidentifikator verwenden dürfen, wie dies der Bundesrat in seiner Botschaft vorgeschlagen hatte, oder ob der Bund einen sektoriellen Personenidentifikator schaffen soll, der ausschliesslich im Bereich des Grundbuchs verwendet werden darf. Für diese Lösung hatte sich der Ständerat entschieden. Die Lösung des Ständerates wurde jedoch von den Kantonen, die zwischenzeitlich zur Frage konsultiert wurden, fast einstimmig abgelehnt. Es wurde insbesondere moniert, dass die ständerätliche Variante nicht nur teurer und umständlicher wäre, sondern auch keinen Mehrwert im Bereich des Datenschutzes aufweisen würde.
In Kenntnis eines neuen Gutachtens - die Vorrednerinnen und Vorredner und auch Frau Bundesrätin Sommaruga haben darauf hingewiesen -, das der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte und das Bundesamt für Justiz gemeinsam in Auftrag gegeben hatten, entschied sich die Kommission schliesslich für die Freigabe der Verwendung der AHV-Nummer durch die Grundbuchämter. Eine Minderheit der Kommission gewichtet jedoch die Vorteile eines sektoriellen Identifikators nach wie vor höher.
Vor dem Hintergrund dieser Diskussion und des erwähnten Gutachtens verabschiedete die Kommission zudem ein Kommissionspostulat, mit dem der Bundesrat beauftragt werden soll, noch innerhalb der laufenden Legislatur darzulegen, wie den Risiken begegnet werden kann, die mit der Verwendung von Personenidentifikatoren verbunden sind.
Ich bitte Sie, die Empfehlung der Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen, die vorliegende Vorlage zu verabschieden und den Antrag der Minderheit Mazzone abzulehnen.