Kunz Josef · Nationalrat · 2002-06-05
Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-05
Wortprotokoll
Mit der Änderung der Tierseuchenverordnung vom 20. Dezember 2000 hat der Bundesrat das Verfüttern von Mehlen aus tierischer Herkunft an alle Nutztiere verboten. Diese befristete Massnahme wurde mit Recht zum Schutz der Konsumenten und zur Ausrottung von BSE angeordnet. Obschon auch der Bundesrat der Ansicht ist, dass eine Verwertung von tierischen Nebenprodukten im Grundsatz nachhaltig und für eine artgerechte Tierfütterung sinnvoll ist, werden diese wertvollen Eiweisse zurzeit praktisch ausnahmslos vernichtet. Vor allem die wenigen verbleibenden Sterilisationsbetriebe sind aufgrund der angeordneten Massnahmen aus folgenden Gründen gefährdet: Obwohl das Flüssigfutter erlaubt ist und die Warenflüsse klar getrennt sind, weigern sich die Grossverteiler aufgrund des Fütterungsverbotes, Tiere aus diesen Betrieben zu übernehmen. Zum anderen wird den Sterilisationsbetrieben die "grüne Ware" vorenthalten, indem diese von den Grossschlachthöfen direkt in die Tiermehlfabriken geliefert und demzufolge verbrannt wird. Es kann nicht sein, dass diese Betriebe aufgrund der angeordneten Massnahmen in ihrer Existenz gefährdet werden. Vielmehr sollten sie gleichwertig entschädigt werden.
Auch aus seuchenpolitischen Gründen ist es günstiger, diese Betriebe zu erhalten, statt neue, kostspielige Kapazitäten zu schaffen. Auch bei Störfällen in den Tiermehlfabriken haben die Sterilisationsbetriebe eine wichtige Ausgleichsfunktion, indem sie dann die Ware übernehmen.
Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine sinnvolle Verwertung der tierischen Nebenprodukte aufrechtzuerhalten ist. Es kann ja auf die Dauer nicht sein, dass zum Beispiel in Metzgereien nicht an die Konsumenten verkaufte Fleischprodukte mit grossen Kosten vernichtet werden müssen, statt dass man sie verfüttern kann. Ich bin überzeugt, dass bei einer klaren Trennung des Warenflusses in der Futtermittelindustrie das Verfütterungsverbot für Schweine und Geflügel bereits heute aufgehoben werden könnte und die wertvollen Eiweisse über diese Kanäle verwertet werden könnten.
Solange aber das Verfütterungsverbot im heutigen Sinne aufrechterhalten wird, sind klar nicht die Produzenten zu belasten, sondern die Mehrkosten sind vom Bund zu tragen.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, die Motion Bigger zu unterstützen.