Flach Beat · Nationalrat · 2017-11-28
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2017-11-28
Wortprotokoll
Die Grünliberalen waren bei diesem Geschäft von Anfang an der Meinung, dass die bundesrätliche Lösung mit dem Personenidentifikator der AHV-Nummer die richtige Lösung ist, die einfachste Lösung und auch die, die datenschutzrechtlich am einfachsten umzusetzen ist. Als wir vor drei Jahren bei diesem Geschäft gestartet sind, habe ich gedacht, dass das eine kurze Sache sein wird. Aber ich habe verkannt, dass es hier tatsächlich darum geht, zum ersten Mal die Digitalisierung der Gesellschaft in unserem Lebensumfeld umzusetzen bzw. unsere Gesetze anzupassen, nämlich bei der Grundbuchführung. Die Grundbücher waren alte, dicke Bücher, und die Grundbuchführung wechselt nun in ein digitales Zeitalter. Die entsprechenden Zugriffe erfolgen nicht mehr, indem man aufs Grundbuchamt geht und dann der Grundbuchführer im Buch hin und her blättert, sondern über ein Interface. Dieses Interface wurde von einer privaten Organisation zur Verfügung gestellt, und die Kantone sind damit zufrieden. Letztlich ist es jetzt so, dass auch die Datenschützer damit zufrieden sind, bis auf diesen Punkt, der halt noch nicht ganz klar ist. Wie klug ist es, eine einzige personelle Identifikationsnummer zu verwenden für so viele verschiedene Geschäfte wie jetzt hier beim Grundbuch?
Aber wahrscheinlich ist es klüger, hier eine einzige Nummer zu verwenden. Denn die Sicherheitsbedenken, die bestehen, wenn man die AHV-Nummern nimmt - man hätte dann Zugriff auf sensitive Daten in ganz anderen Bereichen -, sind natürlich nur teilweise berechtigt. Wenn man der Hauptgefahr des Missbrauchs entgegentreten will, kann das nicht über die Personenidentifikationsnummer erfolgen, sondern es muss über den Zugriff auf die Datenbanken per se gesteuert werden. Damit muss man auch dort ansetzen. Wenn man die Daten schützen will, muss man den Missbrauch bekämpfen, und dann muss man dem Missbrauch einen Riegel schieben. Man muss dafür sorgen, dass jemand, der Missbrauch betreibt, indem er in eine Datenbank eindringt und dort Informationen abrufen will, die ihm per se nicht zustehen, weil er kein Recht dazu hat, diese Daten zu sehen, erwischt und bestraft wird oder dass das System geschlossen wird. Aber man muss nicht eine neue Datenbank auf Bundesebene einführen, die der Bund dann mit einer neuen Nummer führt. Wir haben es schon gehört: Der Ständerat ist uns hier eigentlich entgegengekommen und hat gesagt: Ja, versuchen wir, in diese Richtung zu gehen. Man könnte dann auch eine andere Personenidentifikationsnummer schaffen, die dann plötzlich vielleicht mit einem Steuerzahleridentifikator oder sonst einer Nummer verknüpft würde. Ich glaube nicht, dass es damit weniger Gefahren hinsichtlich des Datenschutzes gibt, sondern eher mehr.
Im Namen der Grünliberalen bitte ich Sie deshalb, hier der Mehrheit zu folgen und die AHV-Nummer, so, wie es auch die Kantone in allergrösster Mehrheit jetzt gesagt haben, als Identifikator zu nehmen. Dafür können wir im Datenschutzgesetz oder halt dann über das Postulat, das Ihre Kommission in Auftrag gegeben hat, überprüfen, wie die Verwendung der AHV-Nummer in Zukunft sicher gestaltet werden kann, sodass der Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger immer gewahrt ist.