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Allemann Evi · Nationalrat · 2017-11-28

Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-11-28

Wortprotokoll

Es gibt eine nationale Kinderschutzstatistik, die zeigt, dass in der Schweiz jährlich rund 1400 Kinder wegen Misshandlungen in Kinderkliniken behandelt werden. Die Hälfte dieser Kinder ist unter sechs Jahre alt, ein Fünftel ist sogar unter zwei Jahre alt. Von der Ausweitung der Meldepflichten erhoffen wir uns, dass die Prävention und die Früherkennung von möglichen Misshandlungsfällen wirksam verbessert werden können; denn, das ist unter Fachpersonen unbestritten, die Früherkennung ist entscheidend.

Heute sind die Melderechte und die Meldepflichten kantonal sehr unterschiedlich geregelt. Das führt dazu, dass der Schutz vor Kindeswohlgefährdungen sehr unterschiedlich ausfällt, je nachdem, wo ein Kind wohnt - was unseres Erachtens wenig Sinn macht. Deshalb begrüssen wir es, dass mit der vorliegenden Revisionsvorlage eine gewisse Harmonisierung gemacht wird. Dass in einzelnen Kantonen dann doch weiter gehende Meldepflichten etabliert oder aufrechterhalten werden können, ist unseres Erachtens aber ebenso richtig.

Mit der vorliegenden Revision wird quasi ein national einheitlicher Mindeststandard geschaffen. Das begrüssen wir sehr. Die Erstattung von Gefährdungsmeldungen ist ja eine notwendige Voraussetzung für einen wirksamen Kindesschutz, und Gefährdungseinschätzungen sind sehr anspruchsvoll. Da ist Fachwissen gefordert, da ist Erfahrung gefordert, und deshalb ist es auch richtig, dass Fachpersonen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen in die Pflicht genommen werden und dass darüber hinaus keine allgemeine Meldepflicht eingeführt wird. Den Fachpersonen, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern haben, kommt eine Schlüsselfunktion, eine Schlüsselverantwortung zu, und es ist deshalb auch richtig, sie und nicht die Allgemeinheit in die Pflicht zu nehmen.

Es bestehen ja Befürchtungen, dass die Ausdehnung der Meldepflichten zu einer sehr grossen - teils wird sogar gesagt: übermässigen - Zunahme von Massnahmen führen würde. Das scheint uns unbegründet zu sein. Diese Befürchtungen teilen wir nicht, denn nicht jede Meldung führt zu einer Massnahme. Das zeigt die Interface-Studie, wonach die Kesb etwa im Jahr 2014 bei 56 Prozent der Meldungen keine Massnahmen ergriffen haben.

Unseres Erachtens ist jedes Kind, das dank der Ausweitung der Meldepflichten zusätzlich geschützt werden kann, ein Kind, das von diesen Gesetzesanpassungen profitiert. Es lohnt sich, diese Harmonisierung, diesen Mindeststandard einzuführen.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.

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