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Ettlin Erich · Ständerat · 2017-11-28

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-11-28

Wortprotokoll

Im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung gibt es verschiedene Bereiche, auf die ich dann einzeln eingehe. Ich gebe zuerst einen Gesamtüberblick.

Das WBF trägt bei 16 Prozent der Ausgaben im Bundesbudget einen Anteil von über 30 Prozent beim Stabilisierungsprogramm, weil es einen hohen Anteil an schwach gebundenen Ausgaben ausweist. Die Kürzungen betreffen vor allem das SBFI, dort sind es 110 Millionen Franken; 90 Millionen sind es im Generalsekretariat WBF bzw. im ETH-Bereich - der ETH-Bereich läuft über das Generalsekretariat -; 94 Millionen sind es im Bundesamt für Landwirtschaft und 26 Millionen im Seco. Der Gesamtbedarf des WBF beträgt 12,5 Milliarden Franken, wobei 91 Prozent davon Transferkredite sind. Der [PAGE 780] Eigenaufwand liegt bei 1,1 Milliarden Franken. Innerhalb des WBF werden 7,2 Milliarden Franken für die Bildung, weitere 3,4 Milliarden im Bereich Landwirtschaft und 0,8 Milliarden im Bereich der internationalen Zusammenarbeit ausgegeben.

Die Schwerpunkte des Departementes für 2018 sind vor allem die Digitalisierung - das haben wir gehört, dafür sollen 220 Millionen Franken ausgegeben werden - und die Weiterentwicklung des Freihandelsabkommensnetzes; das wäre die Aufgabe des Seco. Wir haben uns auch zum Thema Hochseeschifffahrt informieren lassen: wie der Stand ist, wie das kontrolliert wird und ob die gesprochenen Mittel inklusive Reserven ausreichen. Da wurde uns zurückgemeldet, dass man auf einem Weg ist, auf dem diese Mittel nicht überschritten werden, und dass die Situation auch mit monatlichen Reportings, klaren Weisungen und der Umsetzung der Vorgaben verbessert wird.

Das WBF hat vier Nachtragskredite unterbreitet, zu denen ich dann einzeln Stellung nehme.

Zuerst zum GS-WBF: Dieses ist, wie gesagt, ein Durchlaufbereich. Es enthält vor allem die Finanzierungsbeiträge an die ETH - ETH heisst immer ETHZ und EPFL - und an das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung. 2018 findet die Ausgliederung der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in die Innosuisse statt. Wir haben bezüglich ETHZ und EPFL an einer gemeinsamen Sitzung mit der Subkommission 2 der Finanzkommission des Nationalrates die Vertreter der ETHZ und der EPFL angehört und den Voranschlag 2018 an dieser gemeinsamen Sitzung besprochen. Wir können festhalten: Nach wie vor steigen die Studentenzahlen, die ETHZ und die EPFL sind Erfolgshochschulen, die auch international anerkannt sind. Sorgen bereitet das Verhältnis von Professoren und Studierenden, also die Betreuungsquote: Diese ist im internationalen Vergleich nicht unter den besten.

Die steigenden Studentenzahlen führen natürlich auch zu höheren Kosten. Trotzdem sind Kürzungen im Voranschlag vorgesehen. Die Mehrheit der Finanzkommission Ihres Rates beantragt aber eine Erhöhung der Mittel beziehungsweise keine Kürzung. Bei der ETH sind dies 2,332 Milliarden Franken. Der Bundesrat sieht 2,279 Milliarden vor. Der Mehraufwand gegenüber dem Entwurf des Bundesrates würde 52,9 Millionen betragen. Die Minderheit - Sie sehen es auf der Fahne - möchte für 2018 Mittel gemäss Bundesrat vorsehen.

Auch beim Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung gibt es eine Mehrheit, die 37,036 Millionen Franken im Vergleich zu 36,472 Millionen vorsieht. Das ist ein Mehraufwand von 564 000 Franken gegenüber dem Entwurf des Bundesrates. Dies zum Generalsekretariat.

Im Seco sind der wichtigste Posten die Beiträge des Bundes an die Arbeitslosenversicherung und an die Entwicklungszusammenarbeit. Die Aufwendungen belaufen sich gesamthaft auf 1,135 Milliarden Franken. Aufgrund der Sparprogramme kommt es zu Kürzungen im Umfang von 61 Millionen, was insbesondere die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit betrifft.

Zum Sifem, der dem Seco angegliedert ist, haben wir schon einiges gehört. Es geht hier um den Vollzug der Umwandlung des Darlehens in Aktienkapital von 374,4 Millionen Franken, was ja unter dem Strich neutral ist, und gleichzeitig um eine Kapitalerhöhung um 150 Millionen Franken über fünf Jahre. Dies ist kein neues Geld, es ist ein Transfer aus der sogenannten Südhilfe.

Bei den Sparmassnahmen im Seco kommen 13 Millionen Franken aus der Teuerungskorrektur, und es werden 11,7 Stellen eingespart, dies ohne Kündigung. Wir haben hier einen Mehrheits- und einen Minderheitsantrag. Es gibt einen Mehrheitsantrag bei Schweiz Tourismus, gemäss dem man die Mittel, wie vom Bundesrat vorgesehen, bei 52,1 Millionen belässt; eine Minderheit schlägt hier eine Erhöhung um 2,455 Millionen auf 54,6 Millionen Franken vor. Wir haben auch Kenntnis genommen von einer Kreditübertragung innerhalb des Seco von 556 000 Franken für amtliche Wirtschaftspublikationen.

Im Seco haben wir drei Nachtragskredite im Nachtrag II zum Voranschlag 2017. Davon ist einmal das WEF betroffen. Dort sind die Kosten für Sicherheitsvorkehrungen im Jahr 2017 höher ausgefallen als vorgesehen. Es geht um einen Nachtrag von 1,05 Millionen Franken. Dann ist die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit betroffen. Da beträgt der Nachtrag 1,6 Millionen Franken. Aufgrund fehlender Erfahrungs- und Vergleichswerte basierte der Voranschlag noch auf Schätzwerten. In der Zwischenzeit wurde eine Präzisierung möglich. Der dritte Nachtrag im Seco betrifft den Beitrag von 32 Millionen Franken an die Erweiterung der EU. Damit ist aber der gesamte Zahlungsrahmen eingehalten. Grösstenteils geht es um Rückerstattungen an Partnerstaaten für bereits getätigte Projektausgaben in Lokalwährungen. Die Projekte wurden verzögert. Das hatte einen Vorteil: Die Beschaffung wurde durch die Aufwertung des Schweizerfrankens günstiger. Damit waren mehr Projekte möglich. Aber das hat die Verfahren auch verkompliziert.

Ich komme zum Bundesamt für Landwirtschaft. Dort gibt es im Jahr 2018 verschiedene Projekte und Vorhaben, insbesondere auch die Arbeiten an der Agrarpolitik 2022 plus und die Umsetzung des "Schoggi-Gesetzes". Die Landwirtschaft erfährt eine Teuerungskorrektur von 3 Prozent. Auch wenn durchschnittliche Ertragssteigerungen aufgrund des Strukturwandels von 1,8 Prozent machbar waren, werden nach wie vor rund tausend Betriebe pro Jahr weniger ausgewiesen. Das heisst, rund tausend Betriebe schliessen pro Jahr. Die Kürzungen, die der Voranschlag 2018 vorsieht, werden für die Landwirtschaftsbetriebe ertragsrelevant sein, weil sie diese durch die Ertragssteigerungen nicht auffangen können. Die Teuerungskorrektur von 3 Prozent entspricht bei den Direktzahlungen etwa 85 Millionen Franken.

Bei den Investitionskrediten verfügen wir über einen Fonds de Roulement von rund 2,5 Milliarden Franken. Der Entwurf sieht vor, dass der Zufluss von 1,2 Millionen Franken gekürzt wird, was eine Wachstumsreduktion bedeutet. Allerdings sollte damit kein Problem entstehen. Es gibt keine Warteliste, keinen Stau und somit eigentlich keine Auswirkungen.

Bei den Strukturverbesserungen beträgt die Kürzung 4,8 Millionen, bei den Entsorgungsbeiträgen 1,5 Millionen Franken. Das ist mit der Abnahme der Tierbestände aufgrund des Produktivitätszuwachses abgestimmt. Eine Kürzung erfolgt auch bei den Forschungsbeiträgen und im Beratungswesen.

Zur Kürzung bei den Strukturverbesserungen kann man festhalten, dass hier noch Kreditreste bestehen, die nicht abgeholt werden. Somit sollte die Kürzung keine Konsequenz haben.

Wir haben hier Mehrheits- und Minderheitsanträge. Bei den Forschungsbeiträgen gibt es den Antrag der Mehrheit, die dem Entwurf des Bundesrates folgen will; er beantragt 10,8 Millionen Franken. Es gibt einen Antrag der Minderheit I mit 11,244 Millionen Franken; das sind 427 000 Franken mehr. Dann gibt es einen Antrag der Minderheit II mit 7,8 Millionen Franken; das wäre eine Kürzung von 3 Millionen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates. Bei den Direktzahlungen Landwirtschaft gibt es den Antrag der Mehrheit der Finanzkommission, dem Bundesrat zu folgen und die Zahlungen auf 2,728 Milliarden Franken festzulegen, sowie einen Minderheitsantrag, der hier eine Erhöhung um 84 Millionen Franken vorsieht, was dem Betrag der Teuerungskürzung entspricht. Schliesslich liegt noch der Antrag der Mehrheit vor, den Beitrag für die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen auf 64,2 Millionen Franken festzusetzen. Das wären 18 Millionen Franken weniger als die 82,2 Millionen Franken, die der Bundesrat vorgesehen hat. Die Minderheit beantragt, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

Beim Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung gibt es keine speziellen Massnahmen zu vermelden. Der Voranschlag entspricht etwa dem Vorjahr. Dies gilt auch für Agroscope; auch hierzu gibt es keine Bemerkungen.

Bei der Weko ist festzuhalten, dass die Bussen natürlich immer ausserordentlich sind und hohe Bussen nicht budgetiert werden können. Es gibt noch vor dem Bundesgericht hängige Fälle. Der BMW-Fall ist mittlerweile rechtskräftig. Die Erträge aus den Bussen sind vereinnahmt und auch verbucht. Es ist schwierig abzuschätzen, wie hoch die zukünftigen Busseneinnahmen sein werden. Es ist festzuhalten, dass immer mehr Fälle mit einvernehmlichen Lösungen geregelt werden, also ohne Gerichtsverfahren. Es lag ein Antrag auf vier neue [PAGE 781] Stellen bei der Weko vor. Diese wären kostenneutral gewesen. Aufgrund der Priorisierung des Bundesrates wurden sie aber nicht bewilligt.

Beim Bundesamt für Wohnungswesen haben wir auch keine speziellen Vorkommnisse. Hier geht es insbesondere um das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz, wo keine Neuverpflichtungen vorliegen. Wir haben uns immerhin über die Höhe der vorliegenden Bürgschaften unterrichten lassen. Dort ist insbesondere auf die Anleihen der Emissionszentrale hinzuweisen, bei der 3,1 Milliarden Franken Bürgschaften vorliegen, die aber auf sehr viele Objekte verteilt sind. Zudem sind sie mit Sicherheiten auf Liegenschaften gebunden. Sie sollten also ein kleines Risiko darstellen.

Die Vollzugsstelle für den Zivildienst ist ebenfalls im WBF angesiedelt. Im Jahr 2018 gilt es dort, die Weiterentwicklung der Armee umzusetzen. Das wird Einmaleffekte nach sich ziehen. Es werden überdurchschnittlich viele "Zivis" - etwa 2000 - entlassen werden. Die Konsequenz davon ist, dass der Funktionsertrag kurzfristig um 2,1 Millionen Franken einbrechen wird. Es sind auch viel weniger Diensttage geplant, nämlich nur 1,7 Millionen im Jahr 2018 gegenüber 1,917 Millionen im Jahr 2017. Der Kostendeckungsgrad sinkt vorübergehend, wird dann aber wieder steigen.

Zur Schweizerischen Akkreditierungsstelle habe ich keine Bemerkungen, zum Information Service Center WBF ebenfalls nicht. Das sind Dienstleistungsbereiche.

Zum letzten Bereich meiner Berichterstattung, dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI): Vor einem Jahr hat das Parlament die BFI-Botschaft beraten und die Mittel moderat aufgestockt. Um die Erreichung der in der Botschaft genannten Ziele garantieren zu können, braucht es aber die entsprechenden Mittel. Diese wurden mit der Botschaft bereitgestellt. Ein grosser Teil des Sparprogramms betrifft nun aber das WBF und insbesondere die Bildung. Die Einsparungen beim SBFI allein betragen 220 Millionen Franken, es sind also 220 Millionen Franken weniger Mittel vorgesehen. Dies soll wiederkehrend in den Jahren 2019 und 2020 erfolgen. Damit die prioritären Ziele dennoch erreicht werden können, beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Finanzkommission höhere Beiträge als vom Bundesrat vorgeschlagen. Die Summe der höheren Beiträge, inklusive ETHZ, EPFL und EHB, beträgt 86 Millionen Franken. Die Kürzung würde also nicht 220 Millionen Franken betragen, sondern wäre um 86 Millionen Franken tiefer.

Wir haben in der Kommission bei einem Konzeptantrag darüber beraten. Deshalb sehen Sie bei allen Positionen im SBFI dieselben Minderheiten und Mehrheiten. Es betrifft dies die Grundbeiträge Universitäten HFKG, wo der Antrag der Mehrheit auf 684 Millionen Franken lautet; das sind 6 Millionen Franken mehr als im Entwurf des Bundesrates. Die Minderheit möchte hier dem Bundesrat folgen. Dasselbe gilt - mit anderen Beträgen - für die Grundbeiträge Fachhochschulen HFKG. Der Antrag der Mehrheit lautet auf 536 Millionen Franken, das sind 11,3 Millionen Franken mehr, als vom Bundesrat beantragt wird. Der Antrag der Minderheit lautet auf 525 Millionen Franken.

Die letzte Position betrifft die Beiträge an die Institutionen der Forschungsförderung: Der Antrag der Mehrheit will 1,005 Milliarden Franken, das sind plus 16 Millionen Franken gegenüber dem Bundesrat; der Antrag der Minderheit will 990 Millionen Franken.

Wir hatten noch einen Nachtrag II zu behandeln: Bei der Europäischen Weltraumorganisation ESA steigt der Pflichtbeitrag. Dies wurde an der Ministertagung im Dezember 2016 beschlossen. Für 2017 bis 2021 wird ein Wachstum von 1 Prozent angenommen. Im Voranschlag 2017 fehlen 408 800 Franken, welche mit dem Nachtrag II beantragt werden.[GZ]

Dies waren meine Ausführungen zum WBF.

[VS]