Flach Beat · Nationalrat · 2017-11-28
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2017-11-28
Wortprotokoll
Wir befinden uns jetzt in Block 1; ich bin wirklich froh, dass wir eingetreten sind. Ich werde nicht zu jedem einzelnen Artikel Stellung nehmen. Die Grünliberalen bitten Sie, überall der Mehrheit zu folgen.
In den Artikeln 314c und 314d hat die Mehrheit der Kommission eine neue Begrifflichkeit eingeführt. Es heisst nun in Artikel 314c Absatz 1 nicht mehr: "wenn das Wohl eines Kindes gefährdet erscheint", sondern: "wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität einer minderjährigen Person gefährdet erscheint", dann könne, nach Artikel 314c, respektive müsse, nach Artikel 314d, eine Meldung gemacht werden.
Wir sagen trotzdem: Folgen Sie dieser Mehrheit. Es gibt keine Minderheit, die an der alten Begrifflichkeit festhalten will. Ich bitte aber an dieser Stelle den Ständerat, sich noch einmal anzuschauen, ob wir hier wirklich eine Verbesserung bringen, ob wir nicht einfach eine neue Formulierung einführen, die sich in keinem Gesetz, in keinem Urteil der vergangenen Jahrzehnte findet, sondern einfach dasselbe umschreiben soll, bloss etwas technischer und etwas unklarer. Für mich ist das, ehrlich gesagt, ein bisschen ein Geschwurbel; man will hier ein bisschen einschränken, in der hilflosen Hoffnung, dass sich damit die Gefahr der übermässigen Meldungen usw. nicht realisiert. Ich glaube nicht, dass wir uns damit hier wirklich viel helfen, aber wenn es dann so ist, werden wir diesen neuen Begriff eben damit füllen.
Es wird immer um dasselbe gehen, es geht um Schutzbefohlene, es geht um Kinder, die sich selber nicht wehren können, es geht um den Schutz der Schwächsten. Diesen Schutz haben sie gemäss Verfassung von uns zugut. Das müssen wir durchsetzen, und dann macht es auch keinen Sinn, wenn wir anfangen, darüber zu diskutieren, wie viele dieser 1400 Kinder in einer Kita sind oder ausschliesslich zu Hause. Wenn sie geplagt werden, wenn sie misshandelt werden, dann ist mir diese Diskussion eigentlich egal. Darum haben wir hier auch diese Meldepflichten und Melderechte.
Die Minderheit will in diesem Artikel die Melderechte und Meldepflichten noch einschränken, indem die Formulierung "wenn konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet ist" gewählt wird. Ich bitte Sie hier wirklich, bei der Mehrheit zu bleiben und nicht jemandem, der eine Gefährdung melden will, noch dieses Geschwurbel hier aufzudrücken. Damit verlangt man von ihm, dass er bitte zuerst prüfen soll, ob die Hinweise denn konkret seien. Wenn man ein Kind sieht, das blutet, weil es von den Eltern oder von sonst jemandem, der es hütet, geschlagen wird, muss man nicht fragen, ob die Hinweise konkret sind oder nicht. Das ist genau der gesunde Menschenverstand, der die Beurteilung zulässt, ob tatsächlich eine konkrete Gefährdung vorliegt oder nicht.
Dann kommt der nächste Punkt: Man kann solche Meldungen heute schon machen. Man kann es selbstverständlich einer Behörde melden, wenn man irgendwo einen Missstand sieht. Die Behörde muss von Amtes wegen prüfen, ob die Meldung zutrifft, ob da etwas dran ist. Darum braucht es keine weiteren Einschränkungen.
Bei Artikel 314d Absatz 1bis haben wir eine tatsächliche Verbesserung eingefügt, indem wir dort klar und deutlich sagen, dass die Meldepflicht auch erfüllt werden kann, indem dem Vorgesetzten Meldung erstattet wird. Das ist wichtig, gerade in Zusammenhang mit Kitas beispielsweise, damit nicht ein Stagiaire selber eine Meldung machen muss, sondern die Verdachtsmeldung an den Vorgesetzten oder die Vorgesetzte machen kann. Diese können dann mit ihrem Fachwissen - wir sprechen hier von Fachpersonen, die ausgebildet sind, die Erfahrung haben und denen wir vertrauen - feststellen, ob es eine Gefährdung ist oder nicht, ob eine Meldung gemacht werden muss oder nicht.
Bei Artikel 314d Absatz 2 bitten wir Sie, der Mehrheit zu folgen. Wir sind ja von der ursprünglichen Idee, einen gemeinsamen Standard für die ganze Schweiz zu machen, insofern abgewichen, als wir bei einzelnen Fragen hinter die ersten Ideen zurückgegangen sind. Damit haben wir die Situation, dass es Kantone gibt, die weiter gehende Regelungen kennen, als wir sie hier in diesem Gesetz vorschlagen. Es macht durchaus Sinn, dass diese Kantone, die gute Erfahrungen damit gemacht haben, in ihrem Zuständigkeitsbereich diese Regeln weiterführen und allenfalls auch neue einführen dürfen. Denn es hat sich ja gezeigt, dass die Erfahrungen mit weiter gehenden Meldepflichten durchaus erfolgversprechend sind, auch was die Prävention angeht.
Zusammengefasst: Ich bitte Sie also, überall der Mehrheit zu folgen.