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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2017-11-28

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-11-28

Wortprotokoll

Von der Kommissionssprecherin ist in der Eintretensdebatte gesagt worden, wir hätten über Block 2 materiell nicht diskutiert. Das ist so nicht richtig. Wir haben den Evaluationsbericht über die Kesb vorgängig diskutiert; wir haben ihn vor dem Traktandum diskutiert, das das vorliegende Geschäft betraf. Wir haben also materiell darüber diskutiert, wo es Handlungsbedarf gibt und wo es keinen Handlungsbedarf gibt. Es ist ganz klar: In der Kommission haben wir des Langen und Breiten über den Evaluationsbericht Fragen gestellt, und wir haben über den Evaluationsbericht diskutiert. Als Folge davon sind eben diese Anträge entstanden.

Es ist falsch, wenn man sagt, es gehe bei dieser Vorlage vorwiegend um den Kindesschutz und nicht um den Erwachsenenschutz. Wenn ein Kind fremdplatziert wird, geht es dann nicht um die Erwachsenen? Sind die dann einfach ausgeschaltet? Kindes- und Erwachsenenschutz gehören zusammen. Gerade eine Fremdplatzierung aufgrund einer Gefährdung des Kindes betrifft natürlich auch die Eltern, sowohl Vater als auch Mutter. Da muss geschaut werden, ob allenfalls ein Elternteil trotzdem fähig ist, das Kind entsprechend aufzuziehen und sich für das Kind einzusetzen.

Dann zu den Minderheiten, ich habe es in der Eintretensdebatte bereits gesagt: Wir, insbesondere von der SVP, möchten eine Gesamtsicht. Wir möchten nicht, dass jetzt irgendwo geschraubt wird und die Probleme nicht gelöst werden. All diese Mehrheitsbeschlüsse, die Sie bis jetzt gefasst haben, haben kein einziges Problem gelöst. Was mache ich bei einem Kind, das einen blauen Flecken hat? Dieser kann von einem Sturz sein, er kann von einem Streit unter Kindern sein, oder er kann tatsächlich von einer Gewalttat herrühren. Darauf, diese Unterscheidung zu machen, zielen diese Anträge ab. Das soll eben gut gemacht werden, und die Betroffenen sollen auch Rechte haben, wenn etwas von der Behörde falsch gemacht wird. Darum geht es. Es braucht die Gesamtsicht, insbesondere auch dann, wenn es darum geht, schwerwiegende Entscheidungen zu treffen, ob ein Kind der Familie weggenommen werden soll oder nicht.

Bei Artikel 388 Absatz 1 geht es der Minderheit darum, dass der Schutz im Vordergrund steht und deshalb das Wort [PAGE 1787] "Wohl" gestrichen werden soll. Was sagt das Wort "Wohl" aus? Es sagt nicht viel aus.

Bei Artikel 400 geht es der Minderheit darum, dass Verwandte ein Vorrecht haben wie nach altem Recht. Wenn ein Kind tatsächlich nicht von den Eltern geschützt wird, weder vom Vater noch von der Mutter, sollen die Grosseltern ein Vorrecht haben. Solche Fälle gibt es viele. Es geht darum, dass die Grosseltern ein Vorrecht haben und nicht wie heute entschieden wird. Es gibt viele Verwaltungsgerichtsentscheide oder Obergerichtsentscheide in Kantonen, wo etwa gesagt wird, eine 68-jährige Grossmutter - es ist nur ein Beispiel, es gibt übrigens Hunderte solcher Fälle, es ist kein Einzelfall - sei aufgrund ihres Alters nicht in der Lage, sich um das zehnjährige Enkelkind zu kümmern. Das darf es nicht sein. Deshalb müssen wir hier eine Korrektur anbringen, damit die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde und die Gerichte nach unserer Vorstellung handeln müssen, so, wie wir das 2008 in diesem Saal behandelt haben. Das heisst, dass Familienmitglieder ein Vorrecht haben. Das wird nicht so umgesetzt; das steht auch im Evaluationsbericht.

Bei Artikel 420 haben wir von der Minderheit nichts anderes gemacht, als dass wir mit unserem Antrag bereits eine parlamentarische Initiative Vogler (16.428) umsetzen. Wenn ein Familienmitglied Beistand ist, von einer behinderten erwachsenen Person zum Beispiel, geht es darum, dass diese Person von aller Bürokratie entlastet wird.

Bei Artikel 446 geht es der Minderheit wieder um das zweistufige Verfahren. Es geht nicht darum, die Abklärung nicht sauber zu machen. Es geht zum Beispiel um querulatorische Eingaben; diese müssen vom Tisch, bevor die Betroffenen noch gefragt und traumatisiert werden. Solche Fälle gibt es. Es sind Fälle, in denen zum Beispiel eine 85-jährige Frau - oder ein 85-jähriger Mann - einfach einmal aufgefordert wird, an einer Anhörung teilzunehmen, sie aber nicht weiss, worum es geht. Sie muss kommen, einfach weil der Nachbar irgendeine Meldung gemacht hat. Um solche Fragen geht es. Das muss vorher abgeblockt werden. Es kann nicht sein, dass diese 85-jährige Frau aufgeboten wird. Ich kenne viele solche Fälle. Die Leute sprechen heute noch, nach einem Jahr, über diesen Vorfall. Sie können das nicht begreifen. Solche Fälle müssen wir verhindern. Darum wollen wir ein zweistufiges Verfahren, wie es überall in einem Rechtsstaat gemacht wird. Wenn eine Gefahrenmeldung kommt, braucht es ein zweistufiges Verfahren.

Dann noch betreffend die Anhörung: Es wird gesagt, es sei unverhältnismässig, schwerstbehinderte Personen anzuhören. Auch schwerstbehinderte Personen können kommunizieren. Auf sie ist Rücksicht zu nehmen, und darum beantrage ich die neue Formulierung "Die betroffene Person wird in der Regel persönlich angehört", damit nicht gesagt werden kann: Ja, es ist besonders schwierig, eine schwerstbehinderte Person anzuhören, dazu brauchen wir noch Fachpersonen. Solche Fachpersonen gibt es nicht viele in der Schweiz - das ist in vielen Bereichen so -, also wird es gar nicht gemacht. Das darf nicht sein. Hier müssen wir den Behörden und Gerichten klare Richtlinien geben.

Noch zur aufschiebenden Wirkung: Es kann nicht sein, dass der Entzug der aufschiebenden Wirkung zum Regelfall wird; so war es bei all den Überprüfungen, die wir gemacht haben. Vielmehr muss der Entzug der aufschiebenden Wirkung die Ausnahme sein.[GZ]

Ich bitte Sie, alle Minderheitsanträge zu unterstützen.