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Arslan Sibel · Nationalrat · 2017-11-28

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2017-11-28

Wortprotokoll

Auch ich beantrage im Namen der grünen Fraktion, in Block 1 jeweils der Mehrheit zu folgen, und zwar bei jedem dieser Punkte, die aufgelistet worden sind. Ich möchte nicht zu allen Minderheitsanträgen etwas sagen. Es ist allgemein wichtig zu sagen, dass wir hier versuchen, eine Lücke zu schliessen, und in dieser Vorlage nicht Hürden einbauen sollten. Das wäre der Fall, wenn wir gemäss dem Antrag der Minderheit zu Artikel 314c Absatz 1 noch "konkrete Hinweise" in das Gesetz einbauen würden. Wir haben hier versucht, das Kindeswohl zu definieren, und gesagt, dass man Bericht erstatten soll, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet ist. Wenn "konkrete Hinweise" erforderlich wären, würde dies das Ganze natürlich erschweren.

Wir sind der Meinung, dass eine einheitliche Regelung wichtig ist. Die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen hat denn auch eine einheitliche Regelung getroffen, und zwar, indem sie gesagt hat, dass mit dieser Harmonisierung für die Kantone ein Mindeststandard vorhanden ist. Die Kantone können, wenn sie weiter gehende Kriterien einbauen möchten, das trotzdem machen. Insofern ist aus unserer Perspektive auch nicht ersichtlich, warum der Antrag der Minderheit zu Artikel 314d Absatz 2 unterstützt werden sollte.

Ich beantrage Ihnen, im Sinne einer Verfahrensbeschleunigung auch den Minderheitsantrag zu Artikel 314e abzulehnen. Von der Minderheit wird gesagt, dass man im Verfahren eine Doppelspurigkeit einführen sollte. Das würde unseres Erachtens dazu führen, dass dort eben viel mehr Hürden eingebaut würden. Es wäre für die Behörden schwieriger, klar abzuklären, und am Ende gäbe es folglich viel mehr Kritik. Es passt auch nicht in die Systematik der Vorlage, die wir heute beraten.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der grünen Fraktion, bei all diesen Punkten der Mehrheit zu folgen.