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preparatory:AB 222153

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-11-28

Wortprotokoll

Vorab bitte ich Sie namens der CVP-Fraktion, auch in Block 2 immer der jeweiligen Mehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.

Ich verzichte nachfolgend darauf, zu den sieben Minderheitsanträgen im Einzelnen Stellung zu nehmen, und halte generell Folgendes fest: Bei den sieben Minderheitsanträgen handelt es sich um Anträge, welche allesamt das Erwachsenenschutzrecht betreffen und somit nicht im unmittelbaren Kontext der vorliegenden Revision stehen, nämlich der Ausweitung der Melderechte und Meldepflichten bei Kindeswohlgefährdungen.

Die Anträge betreffen geltendes Recht, geltendes Recht notabene - und das ist wichtig -, das auch nicht Gegenstand des seinerzeitigen Vernehmlassungsverfahrens zum Kindesschutz bildete. Es kommt hinzu, dass die beantragten Änderungen von doch erheblicher materieller und auch praktischer Bedeutung sind und deshalb nicht ohne Konsultation insbesondere der Kantone und der Fachorganisationen beschlossen werden dürfen. Solches würde unserem gelebten demokratischen Prinzip der Mitsprache und Partizipation widersprechen.

Wenn ich das hier sage, so heisst das natürlich nicht, dass die von den Minderheiten Schwander aufgegriffenen Probleme nicht diskutiert werden sollen. Im Gegenteil, der Einbezug beispielsweise von nahestehenden Personen in die Kesb-Verfahren oder die Berücksichtigung von nahestehenden Personen als Beistände sind berechtigte Anliegen, die es ernst zu nehmen, zu prüfen und aus meiner Sicht teilweise auch umzusetzen gilt. Zu diesem Ergebnis kommt auch der Bundesrat in seinem Kesb-Bericht vom 29. März 2017, "Erste Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht". Entsprechend prüft das EJPD, wie der Einbezug nahestehender Personen in allen Phasen des Verfahrens und bei allen Entscheiden der Kesb sichergestellt und verbessert werden kann. Ebenfalls prüft das EJPD, ob das Vorgehen der Kesb bei Gefährdungsmeldungen konkreter geregelt werden kann, etwa durch einen besseren Einbezug nahestehender Personen. [PAGE 1789]

Zu diesen Themen hat der Bundesrat ein Gutachten in Auftrag gegeben; Resultate werden im kommenden Jahr erwartet. Aufgrund der geschilderten Ausgangslage, insbesondere der fehlenden Konsultationen und der laufenden Abklärungen, ist es richtig, zuzuwarten und vorab Letztere auch abzuwarten, bevor gesetzgeberische Anpassungen vorgenommen werden.

Entsprechend beantrage ich Ihnen, die Minderheitsanträge hier in Block 2 abzulehnen.