Minder Thomas · Ständerat · 2017-11-29
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-11-29
Wortprotokoll
Froschschenkel, Stopfleber, Haifischflossen, Robbenbabys, Reptilienhäute - Jahr für Jahr gelangen diesbezügliche politische Vorstösse in unseren Rat, und wir tun uns stets schwer, das Tierwohl und die Nachhaltigkeit höher zu gewichten als die wirtschaftlichen Überlegungen. Ich plädiere bei all diesen Vorstössen - und ich unterstütze auch diesen hier - dafür, dass gerade die wohlhabende Schweiz bei solchen Verschärfungen den internationalen Lead übernehmen sollte oder vielmehr müsste. Gerade ein wohlhabendes Land wie die Schweiz setzt mit einem Importverbot international ein Zeichen. Ein Schwellenland, aber auch ein schlicht weniger entwickeltes Land als die Schweiz ist oftmals aus wirtschaftlichen Gründen gar nicht in der Lage, verschärfte Bestimmungen einzuführen. Solche Länder setzen das Wachstum über das Tierwohl. Ich jedoch setze das Tierwohl über das Umsatzwohl.
Unser politisches System erlaubt es gottlob, dass solche Vorstösse debattiert werden. Beim Importverbot von Robbenbabyfellen hiess es in diesem Rat vor einiger Zeit, man müsse die WTO-Richtlinien respektieren; Sie erinnern sich. Wir haben die Vorlage lange sistiert, bis wir den Mut hatten, hier endlich einen Riegel zu schieben. Es hiess damals auch, ein Verbot von Robbenbabyfellen sei nicht WTO-konform. Und siehe da: Auch bei der vorliegenden Motion erfolgt vom Bundesrat genau die gleiche Antwort. Für mich ist das ein Déjà-vu. Immer wieder heisst es beim Thema Tierschutz, [PAGE 799] Importverbote würden gegen den internationalen Handel oder die internationalen Handelsregeln verstossen.
Wichtig ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass die internationalen Handelsverträge wie das WTO- und das Gatt-Abkommen Ausnahmen vorsehen. Diese besagen, dass Massnahmen von Mitgliedstaaten erlaubt sind, wenn sie zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit notwendig sind. Tierquälerisch erzeugte Ware verletzt genau diese Sittlichkeit. Dass der Schutz von Tieren integraler Bestandteil der öffentlichen Sittlichkeit ist, wird sogar in der Lehre anerkannt. Im Fall der Robbenbabyfelle hat die WTO diese Praxis ausdrücklich bestätigt; das Verbot des Imports von Robbenbabyfellen in die Schweiz ist somit WTO- und Gatt-konform. Es wäre total absurd, ein internationales Handelsrecht, welches eine total andere Zielsetzung verfolgt, höher zu stellen als das internationale Tierwohl oder das nationale Tierschutzrecht.
Ich rufe die Tierschützer geradezu dazu auf, in diesem Bereich eine Volksinitiative zu starten - Geld ist in diesen Kreisen genügend vorhanden - und sich des Themas "Importverbot für tierquälerisch produzierte Erzeugnisse" endlich anzunehmen. Wir hier in Bundesbern sind schlicht nicht in der Lage, diese Frage nachhaltig zu klären. Wir diskutieren lieber im Jahresrhythmus über solche Vorstösse. Die Gegner dieser Vorlage sagen denn auch, anstelle eines Importverbotes solle auf die Verantwortung der Produzenten und der Konsumenten abgestützt werden. Das ist nichts anderes als ein Appell an die Selbstregulierung. Solange die Konsumenten solche Dinge kaufen und konsumieren, wird es dafür immer einen Markt und immer einen Handel geben. Es ist wirklich naiv, wenn wir ein Lobbyschreiben von Economiesuisse bekommen, welches an die Mündigkeit der Konsumenten appelliert.
Die ständig gleichlautende Antwort seitens des Bundesrates, die verlangt, die internationalen Richtlinien über den Schutz des Tierwohls zu setzen, ist falsch. Nicht alles, womit man handeln und was man konsumieren könnte, soll erlaubt sein. Warum verbieten wir denn in der Schweiz Legehennen, Batteriehühner und Eier von Hühnern aus Käfighaltung, erlauben aber den Import von ausländischen Hühnern und Eiern aus Batteriehaltung? Das ist doch absurd und nicht konsequent!
Ist nun die obligatorische Deklarationspflicht der Freipass für tierquälerisches Produzieren? Zumindest ist das die Absicht der Kommission mit diesem Postulat. In der EU ist die Schweinekastration ohne Betäubung erlaubt, in der Schweiz verboten. Schützen wir die Schweizer Landwirtschaft, indem wir tierquälerisch erzeugte Importware einfach deklarieren? Nochmals, ich wiederhole es, weil es so absurd ist: Schweinefleisch von Tieren, die ohne Betäubung kastriert wurden, und Käfighühner aus der EU dürfen importiert werden; man soll es nur deklarieren müssen.
Dieses Beispiel zeigt exemplarisch, wie inkongruent wir legiferieren. Der eigenen Landwirtschaft und den Schlachtbetrieben auferlegen wir extrem hohe Hürden, beim Import aber schauen wir weg. Ich vermisse da, Herr Bundesrat, eine klare Strategie. Wenn derartige Produkte nur schon angeboten und gehandelt werden, so ist das eine Schande für unsere zivilisierte Gesellschaft und für die Schweiz. Nicht alles, was kreucht und fleucht, muss gewildert, gehandelt und konsumiert werden. Nicht alles, was kreucht und fleucht, muss dem Spass, der Gaumenfreude und der Freude an der Mode geopfert werden. Wir müssen endlich aufhören, diesen Schund zu konsumieren. Noch viel besser ist es, wie es die vorliegende Motion Aebischer Matthias verlangt, via Importverbot den Produzenten, Konsumenten und Touristen keine Möglichkeit mehr zu bieten, solche Dinge in unserem Land überhaupt zu kaufen. Die Touristen sollen bei uns Zürcher Geschnetzeltes, Fondue, Raclette, St. Galler Bratwurst und einheimisches Trockenfleisch essen, aber keine Stopfleber, Froschschenkel, Haifischflossen und auch keine vom Aussterben bedrohten Fischarten.
Kein Tourist verhungert bei uns, wenn er keine Stopfleber mehr bekommt. Kein Restaurant verliert einen Kunden, wenn es diese Ware von seiner Speisekarte streicht. Wenn Stopfleber und Froschschenkel in Frankreich und Affenschädel, Katzen und Hunde in China in sind, so müssen wir diesen Trend sicherlich nicht mitmachen, und kein Konsument muss seine Uhr im Hosensack tragen, wenn Schweizer Uhren nicht mehr mit Lederbändern aus Häuten gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Reptilien hergestellt werden. Diese Debatte haben wir vor einigen Jahren bereits geführt.
Diese Ware ist per se verwerflich - daran ändert sich auch mit einem Kommissionspostulat nichts. Ich wüsste nicht, was es da noch zu deklarieren gäbe, um den Verkauf und den Verzehr dieser Ware irgendwie zu legitimieren, wie das Kommissionspostulat es verlangt. Ich wünsche mir endlich eine nachhaltige Politik, was die Haltung von Tieren und den Umgang mit Tieren und deren Erzeugnissen anbetrifft.
Wie gesagt, wir behandeln solche und ähnliche Vorstösse im Jahresrhythmus. Unsere Gastrowelt soll sich mit regionalen, hier hergestellten Produkten - wohlverstanden aus tiergerechter Haltung - profilieren, aber sicher nicht mit tierquälerisch produzierter Importware. Kein Gast kommt weniger oft, wenn er keine Stopfleber mehr bekommt. Der Import von solchem Zeug steht zudem in totalem Widerspruch zur Entwicklung und Förderung der Regionalität bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Genau das verlangt die in der Pipeline stehende Initiative zur Ernährungssouveränität, und insbesondere verlangt es die Fair-Food-Initiative: Sie will, dass Lebensmittel mit tiergerechter, tierfreundlicher Haltung erzeugt werden.
Wir können diese Motion hier schon annehmen. Das Initiativkomitee der Fair-Food-Initiative verwendet sonst im Abstimmungskampf genüsslich unsere ablehnende Haltung. Wir brauchen nur die tierquälerischen Stopflebervideos und die Fotos der Käfighühner unter die Bürger zu mischen, um zu punkten.
Zu glauben, mit einem Postulat nehme man dieser Initiative und diesem Thema den Wind aus den Segeln, ist höchst naiv. Die Fair-Food-Initiative geniesst in der Bevölkerung grosse Sympathie. Sie verfolgt mehr oder weniger dieselbe Zielsetzung wie der kürzlich angenommene Gegenvorschlag zur Ernährungssicherheits-Initiative. Die beiden Vorlagen fordern von unserer einheimischen Lebensmittelproduktion eine viel höhere Nachhaltigkeit. Diese Nachhaltigkeit ist aber nur dann sinnvoll, wenn sie nicht mit sittenwidriger Importware unterlaufen wird.
Zu guter Letzt sei unterstrichen, dass mit einer reinen Deklarationspflicht seitens des Produzenten null und gar nichts passieren würde. Tiere könnten immer noch gequält werden und würden es noch, es wird ihnen Leid und Schmerzen zugefügt. Nur ein Importverbot zwingt die ausländischen Produzenten und Händler zum Umdenken und zu einer tierfreundlichen Haltung und Verarbeitung.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion anzunehmen und das Kommissionspostulat abzulehnen.