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Janiak Claude · Ständerat · 2017-11-29

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-11-29

Wortprotokoll

Ich gebe zu, dass ich ein persönliches Interesse an diesem Geschäft habe. Wie Sie wissen, lebe ich seit zehn Jahren in eingetragener Partnerschaft, allerdings nicht in klösterlichem Rahmen, weshalb ich als Blutspender ausscheide. Auch versehen mit einem negativen HIV-Test, habe ich - ich habe es versucht - keine Chance, Blut zu spenden, obwohl meine Blutgruppe zu den am meisten gesuchten gehört. Erlauben Sie mir zu sagen, dass ich das ziemlich absurd finde.

Ich bitte Sie aber, die Motion zu unterstützen. Wenn ich das tue, dann weniger aus Gründen der offensichtlichen Diskriminierung, sondern vor allem, weil die Sicherheit bestimmt nicht anhand eines Fragebogens, der offensichtlich auch fragliche Punkte aufweist, gewährleistet wird, sondern letztlich nur dadurch, dass schon heute jede Spende getestet wird.

Wenn ich die Stellungnahme des Bundesrates lese, begreife ich eigentlich nicht ganz, weshalb er am Schluss die Motion ablehnt. Er hat schon in Antworten auf Interpellationen aus dem Nationalrat - Interpellationen des damaligen Nationalrates Daniel Stolz und von Nationalrätin Rosmarie Quadranti - zum Ausdruck gebracht, dass das Risikoverhalten und nicht die sexuelle Orientierung das Ausschlusskriterium sein soll. Er tut dies auch in der Vorlage, die uns jetzt unterbreitet wird. Auf Seite 2 unten ist zu lesen, dass er der Meinung ist, dass der aktuelle Fragebogen angepasst werden sollte und dass er eine entsprechende Änderung der Fragestellung auf den nächstmöglichen Zeitpunkt begrüssen würde. Schlussendlich lehnt dann der Bundesrat die Motion ab, weil er eigentlich die Verantwortung an Swissmedic delegiert.

Ich bin aber der Meinung, dass der Bundesrat auch aus rechtlichen Gründen durchaus in der Verantwortung steht, die Konformität mit dem Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte herzustellen, welches als Ausschlusskriterium allein das Risikoverhalten und nicht etwa die sexuelle Orientierung festsetzt. Es ist auch der Bundesrat und nicht Swissmedic, der über Artikel 36 Absatz 3 des genannten Bundesgesetzes beauftragt ist, die Spendentauglichkeit aufgrund des Risikoverhaltens zu beurteilen und eine entsprechende Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen. Die Motion trägt daher sowohl dem Gesetz wie auch der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnis und der hohen Sicherheit von modernen Testverfahren in Kombination mit der Abklärung des Risikoverhaltens Rechnung.

Die Frage nach einem Risikokontakt in den letzten vier Monaten - das betrifft jetzt diese Seite des Fragebogens hier - garantiert, dass die Blutspenden sicher sind. HIV-Tests können nach drei Monaten zweifelsfrei eine Infektion feststellen. Man kann sich vielleicht vorstellen, dass jemand spenden geht, der ein Jahr lang abstinent gelebt hat - ich halte diese Vorstellung für ziemlich unrealistisch.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen, insbesondere weil, wie gesagt, bei denjenigen, die Blut spenden, die Blutentnahmen in jedem Fall getestet werden. Diese Verfahren garantieren schon heute, dass man gefährliche Situationen ausschliessen kann.