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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2017-11-29

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-11-29

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich mich auf das soeben angenommene Postulat beziehen und dem Kommissionspräsidenten und Berichterstatter herzlich für seine Ausführungen und für die Würdigung dieses wichtigen Themas danken, dessen Wichtigkeit nun auch mit der Annahme des Postulates und der entsprechenden Bereitschaft seitens des Bundesrates untermauert wurde. Ich denke, dass Procap und Agile mit der Petition eine wichtige Diskussion angestossen haben und dass wir dieses Thema mit den entsprechenden Erwartungen gegenüber dem Postulat und allfälligen Handlungsmöglichkeiten angehen sollten.

Zu den beiden Motionen: Wie die Frau Präsidentin bereits erwähnt hat, möchte ich beide Motionen gemeinsam thematisieren. Ich kann oder muss es vorwegnehmen: Die Stellungnahmen des Bundesrates befriedigen mich nicht, sie irritieren mich dafür ein bisschen - immerhin. Ich möchte mich dazu äussern.

Der Bundesrat bestätigt ja einerseits, dass er den Zugang zu beiden bzw. zu verschiedenen Themen, hier speziell zu [PAGE 805] den privaten Dienstleistungen wie auch zu den privaten Arbeitsverhältnissen, als wichtig erachtet und Verbesserungspotenzial sieht. Die Dringlichkeit dieser Themen ist ja offensichtlich, auch aus volkswirtschaftlicher Perspektive. Der Bundesrat bestätigt ebenfalls, dass er diesen Handlungsbedarf nicht zuletzt deshalb als ausgewiesen erachtet, weil Berichte vorliegen - der eine Bericht wurde vorhin vom Präsidenten der SGK-SR erwähnt und gewürdigt -, die insbesondere auch bei den Arbeitsverhältnissen den Handlungsbedarf aufzeigen. Ebenso ausgewiesen ist der Handlungsbedarf beim Zugang zu privaten Dienstleistungen. Wenn wir die Uno-Behindertenrechtskonvention anschauen, dann sehen wir, dass diese in Artikel 9 ohne Zweifel mehr verlangt als das, was unsere sehr zurückhaltende Regelung gemäss aktueller schweizerischer Rechtsordnung zu bieten vermag. Trotzdem - und deshalb meine Irritation - will der Bundesrat hier zunächst andere Wege gehen. Er möchte die Datengrundlagen weiter verbessern, er möchte die Sensibilisierung weiter vorantreiben - das sind alles wichtige Anliegen, ich möchte diese beiden Punkte auch unterstützen. Herr Bundesrat, ich bin froh, wenn Sie diese Wege weiterhin intensivieren.

Auch den dritten Punkt, den Sie erwähnen, kann ich nur bestärken, nämlich dass die nationale Behindertenpolitik, die es zu erarbeiten gilt, hier ebenfalls Ansätze für Massnahmen in diesen Bereichen aufzeigen wird. Da kann ich nur sagen: Sehr gerne, Herr Bundesrat!

Ich hoffe, dass der entsprechende Bericht diese Erwartungen auch zu erfüllen vermag. Bei der Lektüre des Zwischenberichtes bin ich da noch ein bisschen skeptisch. Ich bin aber sehr froh um den Dialog, und ich bin sehr froh um die Arbeit innerhalb Ihres Departementes in diese Richtung. Ich glaube, eine kohärente Behindertenpolitik, welche auch die Kantone mit einbezieht, ist dringend nötig in unserem Land.

Diese beiden Motionen und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfes zeigen für mich, dass es an der Zeit ist, weitere Massnahmen zu prüfen. Ich schlage hier gesetzliche Massnahmen vor, weil ich davon überzeugt bin, dass wir auch angesichts der Verpflichtungen der Uno-Behindertenrechtskonvention nicht darum herumkommen werden. Sie, Herr Bundesrat, schlagen vor, hier noch zuzuwarten und weitere Schritte zu prüfen. Ich bin bereit dazu, die Hand zu reichen, allerdings mit klaren Erwartungen. Ich glaube, dass die Analyse der heutigen Situation, der Vergleich zwischen der geltenden schweizerischen Rechtsordnung und der Uno-Behindertenrechtskonvention und auch die Aussagen in den Berichten, die Ihnen bekannt sind, zeigen, dass wir nicht allzu lange zuwarten sollten.

Trotzdem bin ich aus zwei Gründen bereit, diese Motionen im heutigen Moment noch zurückzuziehen: erstens, weil ich dem Bundesrat vertraue, weil ich Ihnen und Ihren Mitarbeitenden auch zutraue, dass in den kommenden Jahren diese Analyse vervollständigt wird und dann auch mit entsprechenden Massnahmen aufgewartet wird. In dem Sinne hoffe ich, dass es uns die Verbesserung der Datengrundlage, die Intensivierung der Sensibilisierung und auch die Massnahmen der nationalen Behindertenpolitik ermöglichen werden, in ein, zwei Jahren weitere Schritte zu prüfen.

Zweitens durfte ich innerhalb dieses Rates überparteilich mit Kollegen Gespräche führen. Diese Gespräche zeigen mir, dass die Bereitschaft, hier weiter zu gehen, vorhanden ist. Man möchte aber jetzt diese Schritte und diese nächsten Jahre und auch die Empfehlungen des Ausschusses zur Uno-Behindertenrechtskonvention abwarten. Diese sind ja bereits ab 2019 zu erwarten. Ich gehe davon aus, dass wir spätestens zu diesem Zeitpunkt wieder über diese beiden Themen sprechen werden. Sowohl der Zugang zu privaten Dienstleistungen wie auch der Zugang zu privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen sind ganz zentral für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

Ich möchte hier auch meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsidentin von Inclusion Handicap, das ist die Dachorganisation der Behindertenorganisationen in der Schweiz. Wir versuchen mit grossem Engagement, unseren Beitrag zu leisten und die Inklusion voranzutreiben, im Wissen darum, dass dies nicht nur individuell für die entsprechenden betroffenen Menschen und ihr Umfeld wichtig ist, sondern dass es auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht, auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ein ganz wichtiger Faktor und ein zentrales Interesse ist, ebenfalls im Sinne der Menschenrechte.

Entsprechend bin ich hier bereit, diese beiden Motionen zurückzuziehen, Herr Bundesrat, mit klaren Vorstellungen, sowohl inhaltlich wie auch in Bezug auf die Fristen, die ich erwähnt habe.

[VS]