Graber Konrad · Ständerat · 2017-11-29
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-11-29
Wortprotokoll
Das zur Diskussion stehende Postulat ist im Zusammenhang mit der Diskussion um die Petition 15.2030 der Behindertenverbände Procap und Agile entstanden, welche von Ihrer Kommission zur Ablehnung empfohlen wird. Zu dieser Petition liegt bis heute kein Antrag auf Folgegeben vor. Die Petition wird voraussichtlich am 14. Dezember 2017 in unserem Rat behandelt.
Ihre Kommission hat im Zusammenhang mit dieser Petition eine Anhörung durchgeführt und dabei Vertreterinnen und Vertreter von Inclusion Handicap und Agile.ch angehört. Die Basis für die Anhörung bildete einerseits die erwähnte Petition, andererseits auch der Bericht des EDI zur Entwicklung der Behindertenpolitik vom 11. Januar 2017. In diesem Bericht befasst sich ein Kapitel mit der Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes im Kontext der Behindertenpolitik. Die daraus abgeleiteten Handlungsfelder beziehen sich auf die Gleichstellung, die Vernetzung, die Steuerung und die Transparenz.
Die beiden anschliessend zu behandelnden Motionen wurden in der Kommission nicht vorberaten. Aber im weiteren Kontext gehen sie natürlich auch auf diesen Bericht zurück. Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme zur Motion Bruderer Wyss 17.3866: "Der vom Bundesrat im Januar 2017 zur Kenntnis genommene Bericht des Eidgenössischen Departementes des Innern zur Entwicklung der Behindertenpolitik schlägt zudem Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der [PAGE 804] Arbeit vor. Dazu gehört insbesondere ein Schwerpunktprogramm, das die Förderung eines inklusiven Arbeitsumfelds zum Ziel hat, u. a. durch Bereitstellen von Grundlagen, Aufzeigen von Good-Practice-Beispielen, Entwicklung neuer Ansätze und Bereitstellen von Informationen." Auch in dieser Frage, die wir nachher behandeln, nimmt der Bundesrat also Bezug auf den Bericht, auf den sich auch Ihre Kommission bezogen hat.
Ähnlich verhält es sich bei der Motion Bruderer Wyss 17.3867, "Zugang zu privaten Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung". Da lesen Sie am Schluss der Stellungnahme des Bundesrates Folgendes: "Die Frage nach einer Verstärkung des rechtlichen Schutzes stellt sich dann, wenn eine intensivierte Sensibilisierung nicht greift."
Ihre Kommission hat sich auch im Zusammenhang mit dem vorliegenden Postulat und der abgelehnten Petition sehr stark auf diesen Bericht des EDI gestützt. Wir sind eigentlich der Auffassung, dass mit einem solchen Bericht, wenn man ihn schon in Auftrag gegeben hat, einerseits eine Sensibilisierung erreicht werden soll und andererseits Massnahmen ergriffen werden sollen, wenn diese Sensibilisierung und die vorgeschlagenen Massnahmen nichtgesetzlicher Art allenfalls nicht greifen.
Das Thema der politischen Partizipation - damit komme ich zum Postulat zurück -, um das sich die erwähnte Petition vor allem dreht, ist in diesem Bericht nicht aufgenommen. Der Leiter des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen hat in der Kommission aber ausgeführt, dass selbstverständlich auch Aktivitäten in der Richtung der Petition entwickelt werden.
Mit dem vorliegenden Postulat sollen diese Aktivitäten zur Beseitigung baulicher, technischer, sprachlicher und kommunikativer Barrieren im Rahmen der periodischen Berichterstattung aufgenommen werden. Es wird also nicht eine separate Berichterstattung erwartet, sondern die bereits vorgesehene Berichterstattung soll um diese konkreten Punkte erweitert werden. Ich gehe davon aus, dass es auch bei den anschliessend zu behandelnden Motionen in diese Richtung gehen wird.
Es wird somit kein zusätzlicher Bericht erwartet, sondern Folgendes: Die regelmässige Berichterstattung der Schweiz in der Umsetzung der Uno-Behindertenrechtskonvention und/oder die Berichterstattung zur Umsetzung des Berichtes zur nationalen Behindertenpolitik soll um das Thema der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung ergänzt werden, soweit dies nicht ohnehin beabsichtigt war.
Die Kommission beantragt mit 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Kommissionspostulat anzunehmen. Der Bundesrat beantragt das Postulat zur Annahme - ob einstimmig, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich lade Sie ein, dasselbe zu tun und dieses Postulat auch anzunehmen. Ich gehe davon aus, dass dieses Postulat im erweiterten Sinn auch die Stossrichtung für die anschliessend zu behandelnden Motionen darstellt.