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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2017-11-29

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-11-29

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat im Rahmen seines 1-Milliarden-Sparpaketes eine Teuerungskorrektur von 3 Prozent vorgenommen. Dies betrifft Dutzende von Positionen auf den Seiten A9 bis B360 der Botschaft wie auch die anderen Querschnittanträge.

Doch weshalb haben wir diese Teuerungskorrektur nun zu korrigieren? Das Parlament hat inzwischen die Motion Dittli 16.3705 angenommen. Diese verlangt unter dem Titel "Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt", dass nur die tatsächliche Teuerung berücksichtigt werde. Zu der Teuerungskorrektur des Bundesrates von 3 Prozent können wir in Band 1 des Voranschlages 2018 lesen: "Alle schwach gebundenen Transferausgaben und die Rüstungsausgaben - unter anderem alle Ausgaben, die über mehrjährige Finanzbeschlüsse wie Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite gesteuert werden - wurden auf der Basis des Finanzplans 2018-2020 vom 24. August 2016 um 3 Prozent gekürzt. Bei den von der Motion anvisierten Finanzbeschlüssen wurde in den jeweiligen Botschaften für 2017 eine Teuerung von 0,6 Prozent und für 2018 eine solche von 0,8 Prozent unterstellt (Landwirtschaft: 0,2 bzw. 0,6 Prozent). Die aktuellen Prognosen für die Entwicklung des Landesindex für Konsumentenpreise für 2017 und 2018 liegen bei 0,5 bzw. 0,2 Prozent, d. h. kumuliert um 0,7 Prozentpunkte tiefer als bei der Verabschiedung der Botschaften zu den Finanzbeschlüssen angenommen. Die Motion Dittli hätte somit lediglich Kürzungen von 0,7 Prozent vorgeschrieben (Landwirtschaft 0,1 Prozent)." Beide Kammern haben diese Motion angenommen. Wenn wir jetzt von einer Kürzung von 3 Prozent ausgehen, gilt es, diesen Wert um 2,3 Prozent zu korrigieren - das ist die logische Folge, wenn man den Willen des Parlamentes ernst nimmt. Die Teuerungskorrektur würde somit lediglich 121 371 740 Franken statt 520 164 600 Franken betragen und wäre um fast 399 Millionen geringer!

Ich bitte Sie, sich meiner finanzpolitisch unwidersprochenen Haltung - vom EFD ist die Argumentation so dargelegt worden - anzuschliessen und auch die entsprechende Minderheit zu unterstützen. Dies gibt uns übrigens den berechtigten und auch zweckmässigen Spielraum für eine seriöse Beratung der weiteren Anliegen, die offenbar noch ausgiebig diskutiert werden können.