Müller Thomas · Nationalrat · 2017-11-29
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-11-29
Wortprotokoll
Die Querschnittanträge haben in der Finanzkommission zu sehr langen Diskussionen geführt. Es ging um Grundsätzliches, aber auch um die zentrale Frage, wie das Parlament im Rahmen von Voranschlag und Finanzplan beim neuen Führungsmodell des Bundes mit Erfolgsaussicht steuern kann. Bei der Steuerung gibt es einen wichtigen Unterschied: Beim Voranschlag gilt die tiefere Ausgabenposition, falls sich Ständerat und Nationalrat nicht einigen können; beim Finanzplan braucht es übereinstimmende Beschlüsse beider Räte für eine Abänderung der Vorgabe des Bundesrates. Es ist voraussehbar, dass das auch in den nächsten Jahren zu Anträgen auf Querschnittkürzungen führen wird.
Aus Zeitgründen will ich die Überlegungen der Mehrheit und der Minderheiten nicht wiederholen. Ein Hinweis trotzdem zu den Personalausgaben: Die von beiden Räten angenommene Motion Müller Leo 15.3224, "Begrenzung des Wachstums der Personalausgaben", verlangte, der Personalbestand sei auf 35 000 Vollzeitstellen zu plafonieren. In der Finanzkommission ist jetzt ein Streit darüber entstanden, wie diese Zahl von 35 000 auszulegen ist, insbesondere darüber, welche Personalkategorien darunterfallen. Es geht auch um das lokale Personal des EDA im Ausland. Falls der Streit um die verbindliche Auslegung nicht jedes Jahr mit der Budgetdebatte neu geführt werden soll, drängt sich der von Herrn Bundesrat Maurer in Aussicht gestellte Bericht mit separater Debatte auf. Am Ende wird dann feststehen, was für alle gilt.
Für den Voranschlag 2018 und den Finanzplan 2019-2021 hat die Finanzkommission alle Querschnittkürzungen abgelehnt, den Antrag Grüter bei "Beratung und externe Dienstleistungen" mit 14 zu 11 Stimmen, den Antrag Aeschi Thomas bei "Sach- und Betriebsaufwand" mit 14 zu 11 Stimmen und den Antrag Aeschi Thomas bei "Personalausgaben" mit 15 zu 10 Stimmen.
Die Minderheitsanträge Meyer Mattea zu den Kürzungen im Eigenbereich und Hadorn zur Teuerungskorrektur hängen sinngemäss mit dem Rückweisungsantrag zusammen. Der Antrag Meyer Mattea wurde in der Finanzkommission mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt, der Antrag Hadorn mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung.