Lexipedia

preparatory:AB 222652

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-12-04

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Präzisierungen auf Verordnungsebene nötig sind, damit diese Regelung nicht zu stossenden Ergebnissen führt und die Betroffenen davon abhält, Sparguthaben zu bilden. Damit diese Personen nicht benachteiligt werden gegenüber Personen, welche Kredite aufnehmen, wird beim Vermögensverzehr von Ergänzungsleistungsbeziehenden ein Freibetrag auf den Sparguthaben angerechnet. Im Rahmen dieses Freibetrages können die Betroffenen über das Vermögen frei verfügen. Das Ergänzungsleistungssystem benachteiligt deshalb diese Personen nicht. Mit der Botschaft des Bundesrates würde dies auch in Zukunft so bleiben.