Berset Alain · Bundesrat · 2017-12-04
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-12-04
Wortprotokoll
Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass eine Person ihr Vermögen zu schnell aufbraucht und deswegen Ergänzungsleistungen beansprucht. Ein Vermögensverzicht wird nicht angenommen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Der Bundesrat wird diese wichtigen Gründe auf Verordnungsebene regeln, damit stossende Ergebnisse verhindert werden. Aus Sicht des Bundesrates gehören auch Weiterbildungen in diese Kategorie. Die Reform der Ergänzungsleistungen wurde vom Ständerat behandelt und wird zurzeit von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beraten.