Berset Alain · Bundesrat · 2017-12-04
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-12-04
Wortprotokoll
Die im Bundesgesetz über die Krankenversicherung festgehaltene Tarifautonomie ist ein Eckpfeiler unseres Gesundheitssystems. Der Bundesrat setzt sich daher dafür ein, dass die Tarifpartner ihre Verantwortung wahrnehmen und dass Blockaden möglichst vermieden werden können. Aufgrund der gescheiterten Tarifverhandlungen musste der Bundesrat eingreifen, damit per 1. Januar 2018 gültige Tarife für die ambulanten ärztlichen Leistungen sowie für die Leistungen der Physiotherapie bestehen. Der Bundesrat hat die Tarifpartner im Anschluss an den Entscheid aufgefordert, die Tarifstrukturen gemeinsam gesamthaft zu revidieren und den Bundesrat regelmässig über die Fortschritte zu informieren. Wir sind uns bewusst, [PAGE 1860] dass die Verhandlungen der Tarifpartner wiederum zu scheitern drohen, und wir sind daher trotz der gesetzlichen Tarifautonomie bereit, Massnahmen zu prüfen, die es braucht, damit die Tarifpartner ihre Verantwortung tatsächlich wieder wahrnehmen. So wäre es denkbar, die Tarifpartner zu verpflichten, eine Tariforganisation für die Erarbeitung und Pflege von Tarifstrukturen im ambulanten Bereich einzusetzen. Eine solche Massnahme wird im Expertenbericht "Kostendämpfungsmassnahmen" denn auch vorgeschlagen. Nach Prüfung der Expertenvorschläge will der Bundesrat im kommenden Frühling entscheiden, welche Massnahmen vorrangig umgesetzt werden sollen.