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Berset Alain · Bundesrat · 2017-12-04

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-12-04

Wortprotokoll

Mit der Reform der Ergänzungsleistungen hat der Bundesrat Massnahmen vorgeschlagen, mit welchen das Vermögen der betroffenen Personen stärker berücksichtigt werden soll. Dazu gehört auch die Einschränkung beim Vermögensverbrauch. Damit soll verhindert werden, dass eine Person ihr Vermögen inklusive des Guthabens der zweiten Säule zu schnell und ohne wichtige Gründe aufbraucht und deswegen auf den Bezug von Ergänzungsleistungen angewiesen ist. Ziel ist es aber nicht, Personen, die für das Alter sparen, schlechterzustellen. Personen mit Sparguthaben wird bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen ein Freibetrag angerechnet, es wird also nur ein Teil des Vermögens als Einkommen berücksichtigt. Über diesen Freibetrag können die Betroffenen auch weiterhin frei verfügen. Das System der Ergänzungsleistungen benachteiligt deshalb diese Personen nicht. Die Reform der Ergänzungsleistungen wurde vom Ständerat behandelt und wird zurzeit von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beraten.