Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-12-04
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-12-04
Wortprotokoll
Ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:
1. Die Zusammenarbeit mit Äthiopien im Rückkehrbereich gestaltet sich seit Längerem schwierig, weil die äthiopischen Behörden für weggewiesene Personen keine Ersatzreisedokumente ausstellen. Diese unbefriedigende Situation betrifft sämtliche europäischen Staaten, also auch die Schweiz.
2. Es liegt in der Entscheidkompetenz der Kantone, Zwangsmassnahmen anzuwenden. Der Bundesrat äussert sich nicht zu allfälligen Zwangsmassnahmen von kantonalen Justizbehörden.
3. Eine derartige Statistik existiert nicht. Das SEM führt nur eine Statistik über Vollzugspendenzen, unabhängig davon, ob die betreffenden Personen vorgängig strafrechtlich verurteilt wurden.
4. Die Schweiz hat mit 62 Staaten Vereinbarungen im Rückkehrbereich abgeschlossen; diese sind auf der Website des SEM publiziert.
5. Aktuell führt die Schweiz mit neun Staaten Gespräche zum Abschluss von Vereinbarungen im Rückkehrbereich. Das sind die folgenden Staaten: Bahrain, Botswana, Kap Verde, Elfenbeinküste, Dominikanische Republik, Mali, Mongolei, Tadschikistan und Türkei. Mit zahlreichen weiteren Staaten führt die Schweiz regelmässige Migrationsdialoge, wobei jeweils auch die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich thematisiert wird.
6. Seit Amtsantritt der EJPD-Vorsteherin am 1. November 2010 hat die Schweiz mit folgenden vierzehn Staaten Vereinbarungen im Rückkehrbereich abgeschlossen: Angola, Aserbaidschan, China, Dänemark, Demokratische Republik Kongo, Guinea, Indien, Kamerun, Kuwait, Mazedonien, Montenegro, Sri Lanka, Tunesien und Ukraine. [PAGE 1865]