Riklin Kathy · Nationalrat · 2002-06-06
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-06
Wortprotokoll
Seit 1987 können Schweizer Partner projektweise an den gemeinschaftlichen Rahmenprogrammen für Forschung und technologische Entwicklung der Europäischen Union partizipieren. Zurzeit läuft das fünfte Forschungsrahmenprogramm. Es dauert von 1998 bis 2002 und läuft somit Ende dieses Jahres aus. Es soll durch ein sechstes Programm für die Jahre 2003 bis 2006 abgelöst werden. Der Nationalrat ist bei diesem für unseren Forschungs- und Hochschulstandort Schweiz sehr wichtigen Geschäft Zweitrat. Die Forschungsprogramme geben den europäischen Forschern der Hochschulen und der Universitäten, der Fachhochschulen, der nichtuniversitären Forschungszentren und der Privatwirtschaft die Möglichkeit, sich gemeinsam mit Themen zu befassen, die für ein Land alleine zu gross und zu teuer wären oder die wegen ihrer grenzüberschreitenden Fragestellung in internationaler Zusammenarbeit besser bearbeitet werden können. Das sektorielle Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit im Rahmen der sieben bilateralen Abkommen mit der EU wird unserem Land eine Vollbeteiligung an diesem sechsten Rahmenprogramm ermöglichen.
Die Europäische Kommission hat für dieses sechste Programm einen Betrag von 17,5 Milliarden Euro festgelegt, wovon die Schweiz rund 3,1 Prozent zu übernehmen hat. Der Berechnungsmodus ist im bilateralen Abkommen festgehalten und entspricht dem relativen Anteil des Bruttoinlandproduktes der Schweiz am BIP der 15 Mitgliedstaaten der EU. Unter Einschluss einer Reserve von 26,5 Millionen Franken beinhaltet der vorliegende Bundesbeschluss einen Betrag von höchstens 835 Millionen Franken. Zusätzlich wird ein Betrag von 34 Millionen Franken für die Finanzierung von [PAGE 755] Begleitmassnahmen gesprochen, die einen angemessenen "return on investment" sicherstellen sollen. Total geht es somit um 869 Millionen Franken.
Zuerst zu den Begleitmassnahmen: Mit den Begleitmassnahmen, einem Betrag von jährlich 8,5 Millionen Franken, sollen das schweizerische Informationsnetz Euresearch in Bern, die regionalen Kontaktstellen an den Hochschulen und eine Aussenstelle in Brüssel unterstützt werden. Auch die Aufwendungen für Projektvorbereitungen, für weitere Informations- und Koordinationsarbeit in der Schweiz und für die Expertentätigkeit in den verschiedenen Ausschüssen, Expertengruppen und anderen Gremien sollen mit diesem zweiten Kredit gemäss Artikel 2 finanziert werden.
Mit dem eigentlichen Forschungskredit von maximal 835 Millionen Franken gemäss Artikel 1 des Bundesbeschlusses, der in jährlichen Tranchen von rund 210 Millionen Franken an die Europäische Kommission entrichtet wird, soll Forschung in den Bereichen Genomik und Biotechnologie, Technologien in der Informationsgesellschaft, Nanotechnologie und intelligente Materialien und neue Produktionsverfahren sowie für Luft- und Raumfahrt ermöglicht werden. Aber auch Bereiche wie modernes Regieren in der Wissensgesellschaft, Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsrisiken, nachhaltige Entwicklung und globale Veränderungen von Klima und Wasserkreislauf gehören zu den geförderten Forschungsbereichen. Rund 600 Millionen Euro des EU-Forschungsgeldes sollen für die internationale Zusammenarbeit mit Russland und den GUS-Staaten, mit den nichtassoziierten Mittelmeerstaaten und mit den Entwicklungsländern bestimmt sein. 15 Prozent der Mittel müssen an KMU ausgerichtet werden. Mit dem neuen Forschungsrahmenprogramm soll damit der Zugang von Schweizer Forschenden von Unternehmen, insbesondere KMU, weiter unterstützt werden. Gefördert wird auch die Mobilität der Forscherinnen und Forscher in Europa, ein mir sehr wichtig erscheinendes Anliegen. Und auch die Frauen sollen speziell gefördert werden.
Für dieses sechste Forschungsrahmenprogramm hat die EU einige neue Instrumente für die Zusammenarbeit bzw. die Finanzierung vorgeschlagen. Dazu zählt die Unterstützung von Exzellenznetzwerken, welche - langfristig und international angelegt - neue Spitzenleistungen fördern sollen.
Nun zum europäischen, aussenpolitischen Teil: Für die integrale Beteiligung der Schweiz am sechsten Forschungsrahmenprogramm muss eine Vertragsverlängerung mit der EU abgeschlossen werden, da das sektorielle Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit im Rahmen der sieben bilateralen Abkommen, die im Jahr 2000 vom Volk angenommen wurden, mit dem Abschluss des fünften Forschungsrahmenprogrammes ausläuft. Ein neues bilaterales Forschungsabkommen, wie es bereits in Artikel 9 Absatz 2 des bestehenden Vertrages vorgesehen ist, kann erst nach Verabschiedung des Forschungsrahmenprogrammes durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament geschlossen werden, welche für die zweite Hälfte 2002 vorgesehen ist. Damit können die Schweizer Forscherinnen und Forscher endlich in den Genuss der Vorteile des Abkommens kommen. Dies ist vor allem der vollberechtigte Zugang der schweizerischen Institutionen als Einzelpartner zu allen Forschungsprojekten und die Möglichkeit für Schweizer, eine Forschungszusammenarbeit zu initiieren und Projekte als Koordinatoren zu leiten. Aber auch die Mitfinanzierung von Infrastruktur, z. B. des Paul Scherrer Institutes, für dort durchgeführte Forschungsprojekte, wird erst dann möglich.
Wir konnten uns in der Kommission davon überzeugen, dass vonseiten des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft gründliche und seriöse Arbeit geleistet wird. Die Resultate werden kontinuierlich evaluiert. Das vierte Forschungsrahmenprogramm, das jetzt abgeschlossen ist, wurde einer Evaluation unterzogen. Der Bericht liegt vor; er zeigt den grossen wissenschaftlichen und technologischen Nutzen der EU-Projekte.
Die WBK hat der Vorlage mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung klar zugestimmt - der Ständerat hat dies übrigens einstimmig mit 28 zu 0 Stimmen getan.