Engelberger Eduard · Nationalrat · 2002-06-06
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-06
Wortprotokoll
Frau Bundesrätin, ich danke Ihnen für die Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion und für die Bereitschaft, sie als Postulat entgegenzunehmen. Damit anerkennen Sie das geschilderte Anliegen der höheren Rekrutenentschädigung.
Trotzdem befriedigt mich die Stellungnahme des Bundesrates nicht ganz; ich kann die Haltung des Bundesrates nicht teilen, dass eine Erhöhung der Rekrutenentschädigung verfrüht sei. Sie war es schon das letzte Mal, bei der EO-Revision im Jahre 1998, und sie ist es jetzt, vier Jahre später, immer noch - oder schon wieder -, obwohl man weiss, dass mit der "Armee XXI" 100 Millionen Franken eingespart werden. Die geforderte Rekrutenentschädigung würde aber höchstens etwa 25 bis 26 Millionen Franken ausmachen und in der "Armee XXI" ab 2004 eher noch etwas weniger kosten. Damit wäre eine Finanzierung bedenkenlos möglich, denn die restlichen 75 Millionen würden schlussendlich im Fonds verbleiben. Ich hoffe, Frau Bundesrätin, Sie gehen mit mir einig, dass diese Erhöhung der Rekrutenentschädigung - wie hoch sie denn auch ausfällt - auf den Start der "Armee XXI" im Jahre 2004 in Kraft treten muss, und zwar aus den verschiedensten Gründen, wie z. B. eine veränderte gesellschafts- und familienpolitische Situation der Angehörigen der heutigen jungen Generation, die in die Rekrutenschule müssen, aber nicht mehr zu Hause wohnen und sehr oft noch andere, belastende Verpflichtungen eingegangen sind.
Frau Bundesrätin, für mich ist es klar, dass eine vertiefte Analyse der künftigen Ausgabenentwicklung sowie des Finanzbedarfs der EO notwendig ist. Aber der Finanzbedarf hat sich meiner Ansicht nach an den ureigensten gesetzlichen Bestimmungen in Artikel 1 des EOG und dem damit verbundenen Finanzbedarf zu messen und nicht an allen anderen Begehrlichkeiten, die an diesen Fonds mit zweckgebundenen Mitteln herangetragen werden.
Ich möchte Sie aber noch daran erinnern: Wir haben der Überführung von 2,2 Milliarden Franken in die Invalidenversicherung zugestimmt; wir haben uns hierin sehr offen und auch solidarisch gezeigt. Wir erwarten nun eben, dass zuerst die Bedürfnisse von "Armee XXI" - und dazu gehört auch die Erhöhung der Rekrutenentschädigung - zu analysieren sind und aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auch befriedigt werden. Nach der Deckung dieses ureigensten Finanzbedarfs für die Armee und die Armeeangehörigen durch die EO ist zu entscheiden, wie viel der AHV oder IV und einer Mutterschaftslösung zufliessen sollen. Die dafür vorgesehenen rund zwei Milliarden Franken vom Fonds sollten drinliegen. Das sind 1,5 Milliarden Franken für die IV, über die der Ständerat schon beraten hat, und etwa 500 bis 550 Millionen Franken für Herrn Triponez - d. h. nicht für Herrn Triponez, sondern eben für die Mütter. Deshalb verstehe ich diese Verzögerung für die Rekrutenentschädigung nicht, nachdem man weiss, dass Ende 2001 wieder 3,6 Milliarden Franken im Fonds waren, und jetzt, nach gut einem halben Jahr, sind das vielleicht wieder 200 Millionen Franken mehr. Ich möchte Ihnen einfach noch sagen, dass es unserer Ansicht nach eine Missachtung der damaligen Meinung des Gesetzgebers wäre, wenn man da jetzt nicht vorwärts machen würde.
Ich möchte Ihnen abschliessend zwei Fragen stellen:
1. Ich möchte von Ihnen wissen, wie weit die Analyse jetzt schon gediehen ist, die in der Beantwortung angesprochen wird. Es ist nun seither fast ein Jahr vergangen.
2. Sind Sie bereit mitzuwirken, dass diese Rekrutenentschädigungsregelung effektiv auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt werden kann? Das ist für die Zukunft der Armee im Zusammenhang mit der Miliz notwendig.
Ich bin noch nicht ganz befriedigt von der Antwort und halte, Frau Bundesrätin, vorläufig an der Motion fest.