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Tschäppät Alexander · Nationalrat · 2017-12-04

Tschäppät Alexander · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-04

Wortprotokoll

Am 18. Mai 2014 ist die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" mit einem grossen Mehr, mit 63 Prozent, angenommen worden. Einmal mehr steht das Parlament vor dem Dilemma, dass es nicht möglich sein wird, eine neue Verfassungsbestimmung wortgetreu umzusetzen, ohne andere Rechtsnormen zu verletzen. Das Dilemma erinnert, ähnlich wie bei der Masseneinwanderungs-Initiative, an die griechische Tragödie: Was du auch tust, du wirst es bereuen. Eine rigorose Umsetzung dieser Initiative würde elementare Grundsätze unseres Rechtsstaates, insbesondere das Gebot der Verhältnismässigkeit, klar verletzen. Setzen wir sie nicht wortgetreu um, wird man uns vorwerfen, den Volkswillen nicht ernst zu nehmen.

Bei dieser Ausgangssituation ergeben sich nach Meinung der SP-Fraktion folgende Varianten:

1. Wir machen kein Ausführungsgesetz und stellen uns auf den Standpunkt, der Initiativtext sei direkt anwendbar. Gegen diese Variante spricht, dass bis jetzt kein Gericht diese Verfassungsbestimmung direkt angewendet hat. Das Parlament riskiert aber auch, seine Aufgabe als Gesetzgeber nicht zu erfüllen und sie stattdessen an die Gerichtsbarkeit zu delegieren. Für uns in der SP-Fraktion ist es deshalb klar, dass wir auf dieses Geschäft eintreten wollen.

2. Man kann die Verfassungsbestimmung wortgetreu in ein Ausführungsgesetz überführen. Das Gebot der Verhältnismässigkeit wird aber damit nicht berücksichtigt, sondern unnötigerweise sogar verletzt.

3. Das Ausführungsgesetz wird dergestalt umgesetzt, dass auf der einen Seite klarwird, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder und wehrlose Erwachsene kein Pardon verdient. Es muss aber möglich sein, Bagatellfälle vom lebenslänglichen Berufsverbot auszunehmen. Mindestens eine Härtefallklausel ist also zwingende Notwendigkeit, um wenigstens ein Minimum an Verhältnismässigkeit zu haben.

Der Ständerat hat dies mit der mildesten Formulierung getan, indem er Folgendes festhält: "Das Gericht kann in besonders leichten Fällen ausnahmsweise von der Anordnung eines Tätigkeitsverbots ... absehen, wenn ein solches Verbot nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten ..." Ist der Täter gemäss den international anerkannten Klassifikationskriterien pädophil, darf zwingend nicht vom Tätigkeitsverbot abgesehen werden. Diese weichgespülte Härtefallklausel ist das absolute Minimum dessen, was es braucht, damit die SP-Fraktion dem Geschäft keine Opposition entgegenbringt. Eine schärfere Formulierung der Härtefallklausel war in der Kommission für Rechtsfragen ohne Chance. Obschon für uns klar ist, dass es ein griffiges Gesetz in Bezug auf sexuelle Gewalt gegen Kinder und wehrlose Erwachsene braucht, werden wir diesem Geschäft nicht zustimmen, wenn nicht einmal die mildeste Form einer Härtefallklausel Eingang in das Gesetz findet. Es kann nicht sein, dass die Gefahr einer Verletzung der Menschenrechtskonvention bei der Umsetzung völlig ausser Acht gelassen wird.

Zu Diskussionen gibt aber auch die Frage Anlass, ob rechtskräftig verurteilte Sexualstraftäter, die mit einem lebenslänglichen Berufsverbot belegt sind, überhaupt das Recht haben sollen, nach einer gewissen Zeit - nach zehn Jahren - überprüfen zu lassen, ob dieses Berufsverbot noch notwendig ist. Weil der Verfassungstext das Wort "endgültig" verwendet, will die Mehrheit der Kommission diese Kann-Formulierung zur Überprüfung des lebenslänglichen Berufsverbots aus der bundesrätlichen Vorlage nicht übernehmen. Es ist aber durchaus üblich, dass lebenslänglich ausgesprochene Strafen oder verwaltungsrechtliche Berufsausübungsverbote nach einer gewissen Frist auf ihre Notwendigkeit überprüft werden können. Bei Artikel 123c der Bundesverfassung sollte es nicht anders sein. Die SP-Fraktion wird deshalb in diesem Punkt klar der bundesrätlichen Version folgen und bittet Sie, nicht dem Ständerat zu folgen.

Fazit: Die SP-Fraktion steckt bei dieser Umsetzung in einem Dilemma. Einerseits ist eine strenge Vorgehensweise gegenüber Tätern, die sexuelle Gewalt gegen Kinder ausüben, notwendig. Andererseits muss aber auch in diesem Falle sichergestellt werden, dass die Verfassung und die EMRK nicht verletzt werden. Unsere Fraktion ist bereit, diesem Geschäft auch in seiner engen und sehr scharfen Version zuzustimmen. Unserer Meinung nach sind damit die Initiative und der Wille der Mehrheit unseres Volkes fast vollständig umgesetzt. Die Annahme der Härtefallklausel, die nur in gerechtfertigten Ausnahmefällen zur Anwendung kommen wird, ist für uns aber eine Grundvoraussetzung, die erfüllt sein muss, damit wir diesem Geschäft zustimmen.

Was die einzelnen Detailanträge betrifft, schliesst sich die SP-Fraktion vollständig dem Bundesrat an.