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Flach Beat · Nationalrat · 2017-12-04

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2017-12-04

Wortprotokoll

Die Grünliberalen waren gegen die Volksinitiative. 2014 wurde sie aber von Volk und Ständen angenommen. Wir standen nicht gegen die Volksinitiative ein, weil wir das Gefühl gehabt hätten, dass wir Pädophile oder Sexualstraftäter schützen müssten, keineswegs. Wir waren vielmehr dagegen, weil wir der Meinung waren, dass die vom Parlament bereits in die Wege geleiteten Änderungen und Möglichkeiten, die es erlauben, Berufsverbote auszusprechen, eigentlich genügen würden. Vor allen Dingen wollten wir keinen Automatismus ins Strafgesetz aufnehmen, nicht einmal bei den Verfahrensmassnahmen, geschweige denn bei den Strafen.

Nun liegt aber dieser Entwurf vor. Der Bundesrat hat sich grosse Mühe gegeben, die Initiative, deren Text für einen Juristen halt eben doch nicht so klar war, so umzusetzen, dass sie in unser Rechtsgefüge hineinpasst und die Verhältnismässigkeit ebenso beachtet wie die Einzelfallgerechtigkeit, und dies bei Einordnung in unsere verfassungsrechtlichen Grundlagen. Der Ständerat hat noch nachgebessert, hat den Entwurf etwas vereinfacht und ist zum Schluss gekommen, dass es tatsächlich einen Automatismus braucht. Dem ist so: Pädophilen soll nicht mehr erlaubt werden, wieder mit Kindern zu arbeiten, wenn ihnen einmal ein Berufsverbot auferlegt worden ist. Diesem begrenzten Automatismus können auch die Grünliberalen zustimmen. Es ist Volkes Wille, wir setzen ihn um. Aber wir wollen auch, dass die Verhältnismässigkeit, die richterliche Begutachtung und das richterliche Ermessen nicht komplett übersteuert werden. In einem ganz klar und eng begrenzten Bereich soll der Richter die Möglichkeit haben, von einem Berufsverbot abzusehen.

Es soll auch so sein, dass ein einmal ausgesprochenes Berufsverbot bei einer Person, die nicht pädophil ist, überprüft werden kann. Es soll so sein, dass die Verwaltungsmassnahme des Berufsverbots in das ganze Rechtssystem hineinpasst und wir nicht letztlich eine Rechtsetzung haben, die weit von dem entfernt ist, was einen modernen Rechtsstaat, ein modernes Strafrecht ausmacht: Einzelfallgerechtigkeit.

Bei aller Strenge und, wie gesagt, auch mit diesem doch bestehenden Automatismus ist es aber möglich, unsere Grundrechte einzuhalten und das alles EMRK-tauglich umzusetzen und den Richtern ein Ermessen eben noch für jene Fälle zu lassen, in denen ein Richter denkt: Ja, da ist jetzt tatsächlich eine Ausnahme gegeben, das ist wirklich eine Kleinigkeit, die hier unter dieses Gesetz subsumiert wird.

Die grünliberale Fraktion bittet Sie daher, einzutreten und überall der Mehrheit zu folgen.