Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2017-12-04
Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-12-04
Wortprotokoll
Zur Minderheit Arslan: Die Minderheit beantragt, dem Ständerat zu folgen und die Altersgrenze bei 16 Jahren festzulegen. Sie ist der Meinung, mit dem Alter 16 werde man dem Prinzip der Verhältnismässigkeit besser gerecht. Die Mehrheit unterstützt den Bundesrat, der sich für die Altersgrenze von 18 Jahren entschieden hat. Auch beim geltenden Recht, das seit knapp drei Jahren in Kraft ist, geben Sexualstraftaten gegenüber allen Minderjährigen unter 18 Jahren Anlass für ein Tätigkeitsverbot. Wenn die Altersgrenze jetzt auf 16 Jahre festgelegt würde, wäre das ein Rückschritt gegenüber dem geltenden Recht. Der Antrag Arslan wurde mit 20 zu 4 Stimmen abgelehnt.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen zu folgen.
Zur Minderheit Guhl: Zahlreiche Kommissionsmitglieder unterstützen die beiden Anträge der Minderheit Guhl. Mit der Streichung von Exhibitionismus und sexueller Belästigung gemäss Ständerat würde die Initiative aufgeweicht. Auch hier folgt die Minderheit dem Bundesrat. Die Mehrheit erachtet Antragsdelikte wegen des Prinzips der Verhältnismässigkeit als weniger gravierende Straftaten und will bei solchen Übertretungen nicht zwingend und automatisch ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot auslösen. Eine knappe Mehrheit unserer Kommission - sie kam mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten zustande - empfiehlt Ihnen bei beiden Bestimmungen, dem Ständerat zu folgen und Exhibitionismus und sexuelle Belästigung aus dem Deliktskatalog zu streichen.
Zur Minderheit Rickli Natalie: Eine grosse Minderheit unterstützt auch hier den Bundesrat, der Pornografie zum Eigenkonsum im Deliktskatalog behalten will. Eine knappe Mehrheit unserer Kommission - sie kam wiederum mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten zustande - empfiehlt Ihnen, dem Ständerat zu folgen. Einmal mehr hat man sich auf das Prinzip der Verhältnismässigkeit berufen.[GZ]
Ich bitte Sie, jeweils der Mehrheit der Kommission zu folgen.