Rickli Natalie · Nationalrat · 2017-12-04
Rickli Natalie · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-04
Wortprotokoll
Hier geht es um die schon viel diskutierte Härtefallklausel. Frau Bundesrätin Sommaruga hat vorhin gesagt, der Verfassungstext sei umgesetzt, weil sie hier namentlich vorschlägt, dass Täter ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot erhalten, wenn sie gemäss den international anerkannten Klassifikationskriterien als pädophil gelten. In der Verfassung steht aber nicht "Pädophile", sondern es steht: "Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben".
Zwar stimmt es, dass jene, die als pädophil klassifiziert werden, ein lebenslanges Tätigkeitsverbot erhalten. Wie das aber in der Praxis umgesetzt wird, haben wir in der Kommission übrigens nicht diskutiert. Es gibt Tausende, Zehntausende Sexualdelikte pro Jahr, für die ein Gutachten gemacht werden müsste, und ich weiss noch nicht, welche Auswirkungen dies hat, ob die Täter in dieser Zeit etwa Kinder unterrichten oder trainieren dürfen. Sie sehen aus der Formulierung in Artikel 67 Absatz 4ter Buchstabe a zwar, dass Menschenhandel, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung oder Förderung der Prostitution automatisch zu einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot führen, alle anderen Delikte aber nicht. Das heisst, sexuelle Handlungen mit Kindern nach Artikel 187, Pornografie nach Artikel 197, Exhibitionismus, sexuelle Belästigungen, sexuelle Handlungen mit Abhängigen, mit Anstaltspfleglingen usw. sind Delikte, für die jemand nicht automatisch ein Tätigkeitsverbot erhält.
Vorhin habe ich Karl Vogler gefragt, ob er auch der Meinung sei, dass ein Lehrer oder eben ein Trainer, der Kinderpornografie konsumiert, nicht unter die Härtefallklausel fällt; er hat das bejaht. Das Problem ist, dass es nicht so im Gesetz steht. Ich glaube, das meinen noch viele. Aber wenn das Amtliche Bulletin der heutigen Sitzung von den Richtern hinzugezogen wird, um zu eruieren, was genau unter die Härtefallklausel fällt, dann sehen sie: Es ist eben so, wie ich gesagt habe, nur [PAGE 1923] diese wenigen Delikte, die hier aufgeführt sind, oder ein entsprechendes Gutachten veranlassen sicher ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot. Aber das heisst eben ganz konkret, dass man z. B. sagt: Der Lehrer ist erst 25, er hat sexuelle Handlungen mit Kindern vorgenommen, halt nur leichte, oder er hat Kinderpornografie konsumiert. Aus Sicht des Richters fällt dies unter die Härtefallklausel.
Darum weiss ich, dass es schwierig ist, heute Abend eine Mehrheit zu finden. Aber diese Formulierung wird nicht reichen, um die Verfassungsbestimmung umzusetzen. Sie wird namentlich auch den im Verfassungstext genannten abhängigen Personen nicht gerecht: Das sind Patienten, das sind Behinderte, z. B. in Heimen, oder eben zur Abwehr unfähige Personen.
Ich möchte die Frau Bundesrätin etwas fragen. Ich habe das in der Kommission nicht eingebracht, aber wären Sie allenfalls bereit, zu den Gründen, die zu solchen Härtefällen geführt haben, eine Statistik zu führen oder zu verlangen? So wüssten wir wenigstens, falls Sie mir nicht folgen würden - was ich zwar nicht hoffe -, was die Richter dann unter dieser Härtefallklausel verstehen. Als vorhin Gregor Rutz nach solchen Beispielen fragte, wurde nur ein Beispiel genannt, nämlich das des FC-Trainers. Das ist sehr, sehr wenig in Anbetracht einer so grossen Ausnahmebestimmung, die wir für eine so wichtige Initiative machen, die doch von 63 Prozent der Stimmbevölkerung gutgeheissen wurde! Sie können es selber nachlesen: Auf Seite 6 der deutschen Fahne sind nur ganz wenige Delikte angeführt, die automatisch zu einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot führen, wenn der Täter pädophil ist. Wie die Umsetzung funktioniert, haben wir aber nicht diskutiert.
Wenn Sie es ernst meinen mit dem Kindesschutz, wenn Sie es ernst meinen mit dem Schutz abhängiger Personen und wirklich wollen, dass diese Täter nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen, bitte ich Sie, meiner Minderheit zuzustimmen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir in diesem Artikel eine Differenz zum Ständerat schaffen, dass wir noch einmal darüber reden können. Ich halte es z. B. für einen gangbaren Weg, dass man das weiter einschränkt, z. B. eben auf jüngere Täter, dass man z. B. eben eine Statistik einfordert. Aber so, wie diese Härtefallklausel vorliegt, sind zu viele Ausnahmebestimmungen möglich, die nicht konkret benannt werden können.[GZ]
Darum bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen.