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Markwalder Christa · Nationalrat · 2017-12-04

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-04

Wortprotokoll

Die Minderheit II (Bauer) schlägt einen Kompromiss zwischen Bundesrat, das heisst Minderheit I (Tschäppät), und Ständerat, das heisst Mehrheit der Kommission, vor. Die Minderheit II will den Grundsatz festlegen, dass Verbote nach Artikel 67 Absätze 3, 4 und 4bis nicht aufgehoben werden können. Wenn jedoch ein unabhängiges Gutachten feststellt, dass kein Risiko mehr besteht, soll die Aufhebung des Tätigkeits- und Berufsverbots möglich sein.

Der Ständerat hingegen hat die Türe für eine allfällige Aufhebung von Berufs- und Tätigkeitsverboten komplett geschlossen, währenddessen der Bundesrat das Aufhebungsverbot auf Pädophile beschränken will. Die Minderheit II will mit ihrem Kompromiss auch einer allfälligen Verurteilung der Schweiz durch den EGMR vorbeugen und die Umsetzungsgesetzgebung mit der EMRK in Einklang bringen.

Ich spreche auch gleich für die FDP-Fraktion. Wir bitten Sie, die Minderheit II (Bauer) zu unterstützen oder allenfalls die Minderheit I (Tschäppät) und damit den Bundesrat. Kein Verständnis haben wir für die Version des Ständerates, die explizit festhält, dass Verbote nach Artikel 67 Absätze 3, 4 und 4bis nicht aufgehoben werden können. Diese Bestimmung verstösst nach unserer Auslegung in ihrer Absolutheit klar gegen das Verfassungsprinzip der Verhältnismässigkeit.

Bei Artikel 67c Absatz 5 Litera d StGB respektive Artikel 50c Absatz 5 Litera d MStGB unterstützen wir die Version des Bundesrates und damit die Minderheit Tschäppät.

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort zur Minderheit Rickli Natalie, zum Antrag auf Streichung der Härtefallklausel sagen. In der Kommission haben wir diskutiert, ob wir den Ermessensspielraum für die Richterinnen und Richter allenfalls etwas erweitern könnten, denn im Moment gilt die Härtefallklausel nur für besonders leichte Fälle, und dies auch nur ausnahmsweise. Sie sehen, die Härtefallklausel ist wirklich sehr, sehr eng gefasst. Sie soll eben dazu führen, dass keine stossenden Fälle vorkommen, die gemäss unserem Rechtsverständnis, aber auch in unserer Rechtstradition wirklich absurd sind, wie sie jetzt auch in dieser Debatte erwähnt wurden. Ich muss übrigens eine Aussage von vorhin korrigieren: Es war kein Fussballtrainer, es war ein junger Fussballer, der seinerzeit verurteilt wurde.

Ich bitte Sie dementsprechend, der Minderheit II (Bauer) zu folgen und vor allem den Antrag der Minderheit Rickli Natalie abzulehnen.