Guhl Bernhard · Nationalrat · 2017-12-04
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2017-12-04
Wortprotokoll
Zur Härtefallklausel und zum Antrag der Minderheit Rickli Natalie: Ich habe im Eintretensvotum gesagt, dass es hier bei den Berufsverboten eher um eine Präventionsmassnahme als um eine eigentliche Strafe für die Tat geht. Bei der Strafe selbst gilt das Verhältnismässigkeitsprinzip. Im Initiativtext ist klipp und klar festgehalten, dass der verurteilte Täter endgültig das Recht auf eine solche Arbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit verliert. Wir tun als Parlament gut daran, einen Verfassungsartikel nicht unnötig zu verwässern. Der Täter wird nicht für immer und ewig eingesperrt; er kann nur für immer und ewig einen gewünschten Job nicht ausüben. In der Kommissionssitzung wurde attestiert, dass Personen, welche bis heute ein Berufsverbot haben, sehr wohl einen neuen Job finden und dort glücklich werden und dann gar nicht mehr zurückwollen. Es geht also auch mit einem solchen Berufsverbot. [PAGE 1925]
Zu den Minderheitsanträgen Tschäppät und Bauer: Nebst der Begründung, die ich zum Minderheitsantrag Rickli Natalie angeführt habe, gilt es noch zu erwähnen, dass diese Minderheitsanträge, wenn sie angenommen würden, bei der Umsetzung zusätzliche Kosten verursachen würden.
Zum Einzelantrag Nidegger: Die BDP hat im Abstimmungskampf zur Pädophilen-Initiative stets gesagt, dass die Jugendliebe ausgenommen würde. Deshalb lehnen wir diesen Einzelantrag konsequenterweise ab.