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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2017-12-05

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-12-05

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Jans, es ist richtig, wir haben eine Lösung gesucht, die es den Schweizer Weiterveredlern, den Chocolatiers, den Guetsliherstellern usw., erlaubt, hier in diesem Land die Produktion aufrechtzuerhalten und damit die Arbeitsplätze zu sichern. Es ist richtig, wir haben eine Exportsubvention in eine inländisch kontrollierte Zahlung übertragen, damit wir unter uns ausjassen können, ob das die richtige Stützung ist oder nicht, und dann die endgültige Lösung finden können. Ich gehe davon aus, dass diese jetzt hier zur Debatte stehende Lösung nach der Evaluation, die wir in vier Jahren machen, möglicherweise noch Korrekturbedarf hat.

Lassen Sie mich meinerseits ein paar grundsätzliche Feststellungen zuhanden des Amtlichen Bulletins vortragen, wissend, dass Sie allerseits alles bereits richtig gesagt haben. Die Vorlage setzt die internationalen Verpflichtungen der Schweiz um, d. h., die Ausfuhrbeiträge müssen aufgehoben werden. Die Botschaft enthält zwei Bundesbeschlüsse. Mit dem ersten Bundesbeschluss werden der WTO-Beschluss zum Ausfuhrwettbewerb und die entsprechende Anpassung der Schweizer WTO-Verpflichtungsliste LIX genehmigt. Im "Schoggi-Gesetz" werden die Bestimmungen zu den Ausfuhrbeiträgen aufgehoben, und das Landwirtschaftsgesetz als Grundlage der neuen Beiträge für Produzenten von Milch und Getreide wird geändert. Mit dem zweiten Bundesbeschluss wird die Finanzierung der neuen, produktgebundenen Zulagen für Milch und Getreide geregelt. Als weitere Begleitmassnahme ist eine Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens des aktiven Veredelungsverkehrs vorgesehen; diese [PAGE 1937] wird der Bundesrat zum selben Zeitpunkt wie die Gesetzesänderungen auf Verordnungsstufe einführen. Die vom Bundesrat unter Einbezug der betroffenen Branchen erarbeiteten Begleitmassnahmen sind WTO-konform und werden von diesen mit mehr oder weniger grosser Zufriedenheit akzeptiert. Was wir gemacht haben, ist also WTO-konform.

Für die inländischen Rohstoffproduzenten, die Bäuerinnen und Bauern, werden neue, exportunabhängige produktgebundene Zulagen für Milch und Getreide ausgerichtet. Der Bundesrat beantragt Zulagen in der Höhe von 67,9 Millionen Franken. Dieser Betrag entspricht jenem, der im integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2018-2020 für Ausfuhrbeiträge vorgesehen war. Der Ständerat und ebenso die WAK-NR sprechen sich für die Erhöhung der Zulagen auf 94,6 Millionen Franken aus. Diese Summe entspricht dem in den Jahren 2015, 2016 und 2017 für Ausfuhrbeiträge vom Parlament eingesetzten Betrag, der - ich erinnere Sie daran - im Kontext der Frankenstärke gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates aufgestockt worden war. Aus Gründen der Budgetdisziplin lehnt der Bundesrat also die Erhöhung der Mittel ab.

Neben der neuen, produktgebundenen Stützung sieht die Vorlage auch eine Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens des aktiven Veredelungsverkehrs vor. Die Vereinfachung geschieht durch den Verzicht auf die bisherige administrativ aufwendige und zeitlich nicht vorhersehbare Konsultation der Branchen. Die interessierten Kreise werden aber im Rahmen eines Transparenzmechanismus weiterhin über die eingehenden Gesuche für den aktiven Veredelungsverkehr informiert. Ich lege Wert auf diese Feststellung: Die Transparenz bleibt sichergestellt. Der Bundesrat wird diesen Mechanismus zweckmässig und einfach ausgestalten. Damit erhält die exportierende Nahrungsmittelindustrie die Möglichkeit, den Veredelungsverkehr bei Bedarf ohne unnötige administrative Hürden für die Beschaffung mengenmässig ausreichender wettbewerbsfähiger Grundstoffe zu nutzen.

Diese Begleitmassnahmen sind aus folgenden Gründen notwendig: Die bisherigen Ausfuhrbeiträge tragen zum Ausgleich der wegen des Grenzschutzes im Vergleich zum Ausland höheren Preise der schweizerischen Rohstoffe bei. Ohne weitere Massnahmen wäre mit dem Wegfall der Ausfuhrbeiträge die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Nahrungsmittelproduktion infrage gestellt und damit ein Teil der Wertschöpfung und der Arbeitsplätze gefährdet, von der Landwirtschaft bis zur exportierenden Nahrungsmittelindustrie. Deshalb setzen die Begleitmassnahmen ausgewogen und zielgerichtet bei den hauptbetroffenen Sektoren an, das heisst bei der Verarbeitungsindustrie und bei den Rohstoffproduzenten.

Die Rohstoffproduzenten erhalten finanzielle Mittel, die sie für wettbewerbsfähige Angebote nutzen können, und die Verarbeitungsindustrie wird beim Zugang zu ausreichenden Rohstoffen für den Veredelungsverkehr administrativ entlastet. Dabei sind sich alle Beteiligten bewusst, dass die Begleitmassnahmen die Ausfuhrbeiträge nicht eins zu eins ersetzen können und dass sie dies aus Gründen der Vereinbarkeit mit den internationalen Handelsregeln auch nicht dürfen. Die Massnahmen belassen den Branchen Spielraum für privatrechtliche Vereinbarungen zur Stärkung des inländischen Rohstoffangebots und der Wettbewerbsfähigkeit der ganzen Wertschöpfungskette. Der Staat hingegen darf exportorientierte privatrechtliche Massnahmen nicht beeinflussen oder deren Vollzug unterstützen, andernfalls würde das Massnahmenpaket als unstatthafte Exportsubvention gewertet, was offensichtlich nicht zielführend ist, weil die Rechtssicherheit der beteiligten Unternehmen nicht gewährleistet wäre. Ein Exportzertifizierungssystem, wie es beispielsweise zum Teil in den Kommissionen angesprochen wurde, würde eine solche nicht-WTO-konforme staatliche Unterstützung von privaten Massnahmen darstellen.

Das Inkrafttreten des Massnahmenpakets wird für den 1. Januar 2019 angestrebt. Die betroffenen Branchen sollen so rasch wie möglich über stabile WTO-konforme Rahmenbedingungen und über Planungssicherheit verfügen, damit sie ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten können und die Arbeitsplätze gesichert werden können. Ich habe es schon gesagt: Die Begleitmassnahmen sollen vier Jahre nach ihrer Einführung evaluiert werden, um die Wirkung zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen zu können.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten, und ich bitte Sie, beim Minderheitsantrag zum Finanzierungsbeschluss mit dem Bundesrat zu gehen.