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Jans Beat · Nationalrat · 2017-12-05

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-05

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen im Namen der Minderheit einen direkten Gegenvorschlag schmackhaft machen. Die Initiative geht zu weit. Sie ist mit beinahe zwei A4-Seiten Verfassungstext ausgesprochen umständlich. Einerseits verlangt sie Dinge, die man gar nicht umsetzen kann, zum Beispiel, dass der Bund dafür sorgen muss, dass die Zahl der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft zunimmt. Um Gottes willen, wie soll er denn das tun? Andererseits fordert sie Dinge, die wir ablehnen, zum Beispiel, dass die Zölle als Pflichtprogramm für den Bund in der Bundesverfassung quasi verewigt werden. Das ist falsch.

Zölle, das werden Sie in der Debatte jetzt dann noch erleben, werden als die Lösung für alle Probleme beschrieben. Aber das sind sie nicht. Sie kosten, das sehen Sie in der Auslegeordnung, in der Gesamtschau des Bundesrates, inzwischen 3,5 Milliarden Franken, und zwar ist das das, was die Konsumentinnen und Konsumenten der Schweiz mehr bezahlen, weil wir hier Schweizer Preise vorschreiben. Das ist ein Schweizzwang, diese Zölle.

Das ist unsozial; es sind inzwischen 1000 Franken pro Haushalt, und die muss jeder zahlen, ob er sie hat oder nicht. Es gibt heute 500 000 Leute, die nur von der AHV leben. Sie müssen diese Kopfsteuer, diese Kopfgebühr bezahlen. Es gibt 145 000 Working Poor; ihnen bleibt, wenn die Miete bezahlt ist, die Krankenkasse bezahlt ist, praktisch kein Geld mehr. Sie müssen alle diese höheren Preise bezahlen. Deshalb ist diese Zollpflicht unsozial, das sei hier klar gesagt. Wer soziale Landwirtschaftspolitik macht, macht sie über die Direktzahlungen. Diese sind über einkommensabhängige Steuern finanziert, und das ist viel fairer; das sei hier gesagt.

Deshalb meinen wir, es brauche einen Gegenvorschlag. Es kann nicht diese Initiative sein. Warum braucht es einen Gegenvorschlag? Weil wir die Bauern, wenn beispielsweise der Freihandel kommt, in der Tat nicht einfach dem Weltmarkt opfern wollen, sondern wir wollen, dass sie gute Bedingungen in der Schweiz haben. Die haben sie noch nicht in ausreichendem Ausmass.

Wir fordern deshalb eine Ergänzung von Artikel 104 der Bundesverfassung, der dem Bund bereits in fünf Punkten Kompetenzen gibt, in diesem Sinne in den Markt einzugreifen, der ihm Möglichkeiten gibt, um die landwirtschaftliche Produktion zu stärken. Das wollen wir hier mit fünf weiteren Punkten tun.

In Buchstabe g fordern wir das Recht der Landwirte auf eigenes Saatgut. Das ist ein Grundrecht, das im globalen Umfeld leider nicht mehr gewährleistet wird. Konzerne verbieten es den Bauern, ihr eigenes Saatgut weiterzuverbreiten. Wenn der Markt geöffnet wird, soll das geklärt sein; dieses Recht wollen wir in der Verfassung. Es ist noch kein Problem, könnte in der Schweiz aber eines werden.

In den Buchstaben h und i wird einerseits die Marktmacht der Produzentinnen und Produzenten gegenüber vor- und nachgelagerten Branchen und andererseits die Direktvermarktung durch den Bund gestärkt, sodass man die Zwischenhändler ausschalten kann. Das sind beides Massnahmen, welche die landwirtschaftliche Produktion stärken. Es besteht [PAGE 1942] die unsägliche Situation, dass die Produktivitätssteigerung in der Landwirtschaft jährlich zwar 2 Prozent beträgt, bei den Bauern aber nichts übrig bleibt, weil die vor- und nachgelagerten Branchen alles abholen. Deshalb soll das gestärkt werden. Der Bundesrat kann hier Massnahmen ergreifen. Er hat übrigens schon gesetzliche Grundlagen dafür, das gibt es bereits, die betreffenden Bestimmungen werden aber sehr zurückhaltend angewendet. Wenn wir diesem Gegenvorschlag zustimmen, geben wir ein klares Signal, dass er das besser und häufiger tun soll.

Dann haben wir Buchstabe j: Um zu verhindern, dass wir in der Schweiz ein Preis- und Lohndumping haben, sollen branchen- und ortsübliche Arbeitsbedingungen sichergestellt werden. Auch das machen die Kantone heute schon über Normalarbeitsverträge. Wenn wir diesem Gegenvorschlag zustimmen, geben wir dem Bundesrat den Auftrag, dies zu koordinieren und zu kontrollieren und hier aktiver zu werden. Es gibt da immer noch ziemlich hässliche Fälle in der Schweiz, die wir nicht akzeptieren wollen.

Dann kommt schliesslich Buchstabe k, in dem es um das Gentechnikverbot in der Landwirtschaft geht. Sie wissen, wir haben das faktisch heute schon, wir haben ein Moratorium. Wir haben aber keine Verfassungsgrundlage dafür; wir meinen, es sei an der Zeit, diese zu schaffen. Man kann über den Segen der Gentechnik geteilter Meinung sein. Klar ist: Die Landwirtschaft in der Schweiz hätte Nachteile, wenn wir dieses Gentechnikverbot aufheben würden, und zwar weil wir die Qualitätsstrategie nicht mehr fahren könnten - die Qualitätsstrategie, die besagt, dass sich Schweizer Produkte auf dem europäischen Markt durch eine ökologische Qualität profilieren. Das können Sie dann erstens vergessen, und zweitens entstehen riesige Kosten, um die Warenflüsse - gentechnisch verändert, nicht gentechnisch verändert - zu trennen. Deshalb braucht es auch hier eine Verfassungsgrundlage, damit die Landwirtschaft auf dem Markt ein klares Profil und klare Stärken hat.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Initiative ernst zu nehmen, wichtige Punkte in den direkten Gegenvorschlag aufzunehmen, aber die Initiative selbst dann halt zur Ablehnung zu empfehlen, weil sie zu weit geht.