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Flach Beat · Nationalrat · 2017-12-04

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2017-12-04

Wortprotokoll

In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit versuche ich, es kurz zu machen. Ich bitte Sie namens der grünliberalen Fraktion, in Block 2 überall der Mehrheit zu folgen. Es geht jetzt darum, ob man die Ausnahmeregel in Artikel 67 Absatz 4ter gemäss der Minderheit Rickli Natalie streichen möchte oder ob man sogar die Bestimmung zur Jugendliebe wieder herausnehmen möchte, wie das der Einzelantrag Nidegger verlangt. Ich bitte Sie, heute diese beiden Anträge abzulehnen, und ich bitte Sie, den Richtern einen Ermessensspielraum zu belassen.

Ich kann Ihnen heute auch nicht sagen, was für Fälle das dann vielleicht in fünf oder zehn oder auch in zwei Jahren sein werden. Ich will aber nicht, dass wir hier als Gesetzgeber - aufgrund abstrakter Strafnormen, die Anlasstaten für ein Berufsverbot festlegen - dem Richter jeglichen Handlungsspielraum nehmen. Der Richter soll nach wie vor als Magistratsperson entscheiden, soll den Schuldigen - und darum geht es hier - in die Augen schauen. Er soll dann entscheiden können, wie er das handhaben will.

Ich möchte noch eine Bemerkung machen zur Frage, ob so ein Berufsverbot dann wieder aufgehoben werden kann und wie das dann der Fall sein könnte. Es wurde jetzt immer wieder darüber gesprochen, dass dann solche Personen allenfalls wieder in eine obhutspflichtige berufliche oder ausserberufliche Tätigkeit kommen könnten. Es kann aber auch etwas ganz anderes passieren: Es kann schlicht und ergreifend so sein, dass ein Mensch in seinen Jugendjahren eine grosse Dummheit begangen hat und entsprechend diesem Deliktskatalog verurteilt und mit einem Berufsverbot belegt wurde. Es kann dann aber sein, dass diese Person im Laufe ihres Lebens einen ganz anderen Weg geht. Es kann sein, dass es ihm gar nicht mehr in den Sinn kommt, noch einmal einen solchen Beruf auszuüben, dass er sich gebessert hat, dass er sich nicht mehr pädophilen Fantasien oder weiss ich was hingibt, sondern dass er weiss, dass er jetzt sicher ist, dass er darum vielleicht einfach auf die Vergebung des Staates hofft und einmal nachfragen möchte: Muss ich jetzt immer noch damit leben, dass ich vor zwanzig Jahren so eine Dummheit begangen habe, könnte mir nicht der Staat, der Richter aufgrund meines Lebenslaufs, der jetzt tadellos ist, vergeben, sodass ich diesen Makel wieder los bin, dass ich einmal ohne diesen Makel ins Altersheim ziehen kann? Darum geht es bei dieser Frage. Es geht nicht darum, ob jemand sofort wieder als Kindergärtner oder als Lehrer arbeiten will.[GZ]

Ich bitte Sie, überall der Mehrheit zu folgen. [PAGE 1926]