Graber Konrad · Ständerat · 2017-12-05
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-12-05
Wortprotokoll
Der Kommissionspräsident hat ausgeführt, dass wir uns in der Kommission mit diesem Thema sehr intensiv auseinandergesetzt haben. In zwei Etappen haben wir dann den Bundesrat auch gebeten, nochmals aufzuzeigen, welche Möglichkeiten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Neuseeland haben, um die Sache zu regeln. Es ist uns dann ein Leitfaden präsentiert worden, und der Bundesrat hat auch in Aussicht gestellt, dass er diesen Leitfaden über die Botschaft publik machen werde, ihn auch ins Internet stellen werde usw. Das wäre also eine Art Hilfe, um die Angelegenheit zu regeln, wenn man gegen neuseeländisches Recht verstossen hat. Ich glaube, das ist das, was der Bundesrat in dieser Angelegenheit jetzt tun kann.
Wir hatten eine weitere Diskussion, die in die gleiche Richtung ging, wie das jetzt Herr Lombardi ausgeführt hat. Wir haben uns auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob es diese Probleme für andere Staaten auch gebe und was die Schweiz tun könne. Wir fragten: Kann man hier ein neues Abkommen aushandeln? Kann man Einfluss auf das Sozialversicherungsrecht in Neuseeland nehmen? Und so weiter und so fort. Uns wurde in der Kommission gesagt, dass das andere Staaten auch versucht hätten, aber erfolglos.
Damit komme ich auf diese 2 Prozent, die Herr Schmid Martin angesprochen hat. Es ist ja kaum wahrscheinlich, dass der Ständerat aus der Schweiz bezüglich dieser 2 Prozent hier einen Einfluss geltend machen kann, der dann zu einer Änderung des Sozialversicherungsrechtes in Neuseeland führen würde.
Jetzt kann man sagen, dass es dann einmal neue Parlamentszusammensetzungen usw. geben wird, die dann möglicherweise zu einer politischen Änderung führen werden. Das ist eine Hoffnung, und wenn diese Hoffnung sich erfüllen würde, dann würde sich ja auch noch die Frage stellen, ob die Erfüllung dieser Hoffnung auch mit einer Rückwirkung verbunden wäre. Es würde ja nichts nützen, wenn das Gebiet für die Zukunft neu legiferiert würde, sondern es müsste dann, wenn wir den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern in der heutigen Situation helfen wollten, eine Rückwirkung beinhalten.
Ich denke, es wäre gut, wenn der Bundesrat diese Fragen nochmals ausleuchten und auch darauf eingehen würde, ob hier eine Chance besteht, dass Neuseeland sein Sozialversicherungsrecht anpasst.
Es stellt sich eine weitere Frage: Wenn wir jetzt den Rückweisungsbeschluss des Nationalrates bestätigen, ist das Geschäft zurückgewiesen. Dann senden wir natürlich international, auch an Neuseeland, ein Zeichen aus, das unter Umständen auch missverstanden werden kann. Neuseeland wird das Zeichen möglicherweise anders interpretieren, als wir das hier tun. Das würde ja bedeuten, dass man mit Neuseeland eine neue Lösung aushandeln müsste, dass es einen Unterbruch gäbe usw. Das könnte auch einen internationalen Schaden mit einem Staat zur Folge haben, der ganz bestimmt nicht von uns als Unrechtsstaat wahrgenommen wird. Ich wäre dankbar, wenn der Bundesrat auch noch zu diesem Potenzial eines internationalen Schadens Ausführungen machen könnte.