Ritter Markus · Nationalrat · 2017-12-05
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2017-12-05
Wortprotokoll
Was muss passiert sein, damit die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates eine Volksinitiative mit 0 zu 7 Stimmen - bei einer grossen Mehrheit von 12 Mitgliedern, die sich enthalten - ablehnt? Dieser Frage nachzugehen lohnt sich heute.
Hinter der Initiative "für Ernährungssouveränität" stehen Menschen, die in grosser Verantwortung für unsere Bauernfamilien, für eine nachhaltige Landwirtschaft im In- und Ausland sowie für gesunde Lebensmittel ein Volksbegehren lanciert und erfolgreich eingereicht haben. Sie wollen, dass die bäuerlichen Familienbetriebe in der Schweiz eine Zukunft haben. Dazu sollen sowohl die natürlichen Ressourcen erhalten als auch die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass die Lebensmittelproduktion wirtschaftlich eine Perspektive hat.
Wir danken dafür, dass wir diese Diskussion hier und jetzt führen können. Der Verfassungsartikel als Ganzes ist aber sehr ausführlich ausgefallen und würde einige doch recht starre Vorgaben in die Verfassung bringen, die nicht einfach umzusetzen wären. Deshalb hat am Schluss in der Kommission niemand der Initiative zugestimmt.
Die CVP-Fraktion wird die Initiative und den Gegenvorschlag mehrheitlich ablehnen, weil am 24. September 2017 ein umfassender neuer Verfassungsartikel für die Ernährungssicherheit von Volk und Ständen angenommen worden ist und wichtige Anliegen, auch der Initiative "für Ernährungssouveränität", in der Verfassung verankert wurden.
Den grössten Teil der sehr vielen Enthaltungen in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates zur Initiative "für Ernährungssouveränität", so auch jene unserer Delegation der CVP-Fraktion, hat aber die Gesamtschau des Bundesrates zur Agrarpolitik vom 1. November 2017 als eigentliche Proteststimmen hervorgerufen. Während die Initianten die Zölle und damit den Grenzschutz für Lebensmittel in der Bundesverfassung verankern möchten, will der Bundesrat diesen ganz oder teilweise abschaffen. Diese Gesamtschau hat in der Schweizer Landwirtschaft einen "schlafenden Riesen" geweckt, wie es vorher kaum je vorgekommen ist. Die Landwirtschaft wurde am 1. November, an Allerheiligen, in vielen Kantonen an einem Feiertag, unerwartet vom Inhalt der Strategie des Bundesrates für die künftige Agrarpolitik überrascht. Die Reaktionen waren und sind vehement. Wir müssen uns der Frage nach dem Warum stellen.
Der 85-seitige Bericht gibt Auskunft über die Strategie des Bundesrates. Die Ausführungen zum Abbau des Grenzschutzes mit Marktöffnung finden sich auf den Seiten 53 bis 59. Speziell interessant ist die Tabelle auf Seite 55 mit den verschiedenen Szenarien. Der Bundesrat bevorzugt das mittlere Szenario mit einem Abbau des Grenzschutzes gegenüber der EU um 50 Prozent, wie der Bundesrat auf Seite 59 in seinem Fazit selber ausführt. Die Schweizer Landwirtschaft würde damit 800 Millionen bis 1 Milliarde Franken an Wertschöpfung für ihre Produkte verlieren. Dies würde mehr oder weniger direkt auf die Einkommen der Bauernfamilien durchschlagen. Das Sektoreinkommen der Landwirtschaft liegt heute bei rund 2,9 Milliarden Franken. Der Bundesrat geht in seiner Strategie von einem Sektoreinkommen von 2,3 Milliarden Franken aus. Dies wäre ein enormer und nicht zu verkraftender Einkommensverlust für die Bauernfamilien!
Zudem sind die Ausführungen zu möglichen Kosteneinsparungen für die Landwirtschaft sehr vage und nicht greifbar ausgefallen. Als Kompensationsmassnahme schlägt der Bundesrat auf fünf Jahre befristet gesamthaft 900 Millionen Franken an zusätzlichen Direktzahlungen vor, deren Höhe degressiv abgebaut würde. Dies wären im ersten Jahr 300 Millionen Franken, dann 240, 180, 120 und 60 Millionen Franken pro Jahr - und dann keine Gelder mehr.
Ebenfalls ist von einer Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Konsumenten die Rede, damit Ausfälle und Kosten beim Bund zu finanzieren wären. Damit das Gesamteinkommen für die Bauernfamilien gleich bleiben kann, will der Bundesrat den wirtschaftlichen Druck so erhöhen, dass der Strukturwandel um 40 Prozent gesteigert werden kann. Statt 1,8 Prozent, wie im Durchschnitt der letzten zehn Jahre, soll der Strukturwandel neu 2,6 Prozent betragen, wie auf Seite 55 des Berichtes nachzulesen ist. Von jährlich 1700 Betrieben, die im Generationenwechsel weitergegeben werden könnten, sollen nicht nur die Hälfte, sondern drei Viertel oder 1370 Betriebe pro Jahr aufgegeben werden. Das Bauernsterben soll die Lösung bringen. Für kleine und mittlere Betriebe ist kein Platz mehr in diesem Land.
Was würde dies für das Emmental, das Berner Oberland, die gesamte Innerschweiz, das Wallis, die Ostschweiz, das Tessin und viele weitere Regionen der Schweiz bedeuten? Hat es je eine Strategie des Bundesrates gegeben, in der das wirtschaftliche Aus von Tausenden von KMU - in zehn Jahren über 12 000 Betriebe - das Ziel war? Ich glaube kaum. [PAGE 1946] Auch diesem Bundesrat wäre eine Welle der Empörung entgegengeschlagen. Dies ist ein Affront, ein Skandal gegenüber all den fleissigen Bauernfamilien, die täglich hart arbeiten, gesunde Lebensmittel produzieren, die Landschaft pflegen, sich um Tiere und Pflanzen kümmern und sehr bescheiden mit wenig Geld auskommen. Auch kleine und mittlere Betriebe sind sehr wertvoll für unser Land. Sie leisten Unglaubliches, vielfach in Verbindung mit einem Nebenerwerb, ziehen eine Familie gross, kümmern sich um ihre betagten Eltern und prägen das Dorfleben mit. Die Bauernfamilien pflegen neben dem Heimbetrieb vielfach auch Sömmerungsflächen, schaffen die Grundlagen für den Tourismus, setzen sich für Kultur und Brauchtum ein und lieben ihren Beruf.
Der Bundesrat hat die Bauernfamilien mit diesen Vorschlägen ins Herz getroffen. Sie lassen sich aber nicht entmutigen und werden kämpfen. Auch wenn es nicht mehr so viele sind, glauben sie fest an ihre Zukunft. Die Bevölkerung sieht täglich, was die Bauernfamilien leisten und welche Mehrwerte sie schaffen. Dieses Vertrauen kam mit der Zustimmung zum neuen Verfassungsartikel 104a am 24. September 2017 eindeutig mit einem Jastimmenanteil von 78,7 Prozent zur Geltung. Noch nie seit der Gründung des modernen Bundesstaates im Jahre 1848 wurde einer Vorlage zur Landwirtschaft derart deutlich durch Volk und Stände zugestimmt.
Sie selbst, Herr Bundesrat, haben im Rahmen der parlamentarischen Beratung am 7. März 2017 hier im Nationalrat einen Bruttoselbstversorgungsgrad von 60 Prozent für die Schweiz gefordert. Ich zitiere: "Wenn ich also vielleicht etwas weniger deutlich nicht vom allerwichtigsten Pfeiler gesprochen habe, dann nehmen Sie mir jetzt bei der Antwort auf diese Frage Folgendes ab: Wenn man 60 Prozent einer Säule zuweisen kann, nämlich der einheimischen Produktion, dann ist das mit jeder Sicherheit das dominante Element. Das wird gepflegt und ausgebaut, und das ist wesentlichst für unsere Unabhängigkeit. Es darf kein Zweifel daran sein, dass wir das erreichen wollen." (AB 2017 N 220)
In der Gesamtschau des Bundesrates, nicht einmal fünf Wochen nach der Abstimmung und einem klaren Ja zur Ernährungssicherheit, wird ein Ziel für den Bruttoselbstversorgungsgrad von noch 52 bis 55 Prozent vorgegeben. Wie lange hat eine klare Ansage eines Bundesrates, die notabene im Parlament zuhanden des Amtlichen Bulletins gemacht wurde, heute noch Gültigkeit? Bei uns Bauern hat das gegebene Wort eine hohe Bedeutung. Es gilt mehr als ein Vertrag, es geht um die Ehre. Daran sollte sich auch die Politik messen lassen.
Es gilt auch klar festzuhalten, dass aufgrund der internationalen Entwicklung kein Handlungsbedarf besteht, den Grenzschutz für Lebensmittel in der Schweiz niederzureissen. Die WTO-Doha-Runde ist in der einmal angedachten Form klinisch tot. Es gibt nur noch kleine Fortschritte, und beim Marktzugang sind die Industriezölle für viele Länder wie zum Beispiel Indien zu wichtig, als dass sie aufgegeben werden könnten. Die USA sind auf einer sehr protektionistischen Linie. Das transpazifische Abkommen wurde durch Präsident Trump als eine der ersten Amtshandlungen gekündigt, das TTIP wird nicht weiterverhandelt, an der WTO besteht kaum Interesse, und wo immer möglich werden Strafzölle erhoben. Die EU ist mit dem Brexit beschäftigt und ist mit vielen nationalstaatlichen Entwicklungen konfrontiert. Bei Freihandelsabkommen wollen breite Bevölkerungskreise endlich einen nachhaltigen Handel und nicht möglichst viel Profit für einige wenige.
Herr Bundesrat, es gibt keine Notwendigkeit für einen Kahlschlag in der Schweizer Landwirtschaft. Gehen Sie bei der Gesamtschau zur Agrarpolitik nochmals gründlich über die Bücher. Wir brauchen unsere Bauernfamilien. Für sie geht es hier um Sein oder Nichtsein. Die CVP-Fraktion steht zu unseren Bauernfamilien. Wir hoffen, dass diese Botschaft bei Ihnen angekommen ist.