Lexipedia

Gross Jost · Nationalrat · 2002-06-06

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-06

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen auch zuerst meine Interessenbindung bekannt geben: Ich bin im Verwaltungsrat eines öffentlich subventionierten Privatspitals und in einem zweiten Verwaltungsrat eines nicht öffentlich subventionierten Privatspitals, das aber auf einer kantonalen Spitalliste ist.

Ich möchte Sie trotzdem eindringlich - eindringlich! - ersuchen, auch im Sinne der Worte, die jetzt Herr Pelli hier an Sie gerichtet hat, der Minderheit Baumann Stephanie und dem Ständerat zu folgen.

Es geht hier darum, dass wir aufgrund der Urteile des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes im Rahmen der Zuteilung öffentlicher Mittel festlegen, in welchem Ausmass den Zusatzversicherten in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern der Anspruch auf den Sockelbeitrag aus der Grundversicherung zusteht. Das ist unbestritten. Aber umstritten ist die Frage - und das ist die Kernfrage -: Wer soll in den Genuss dieser Subventionen kommen? Ich möchte Ihnen sagen, dass es nach den EVG-Urteilen klar ist, dass das nur Spitäler sein können, die eine Subventionsberechtigung oder einen öffentlichen Status gestützt auf Artikel 49 Absatz 1 des Krankenversicherungsgesetzes haben. Artikel 49 Absatz 1 spricht ganz klar von "öffentlichen oder öffentlich subventionierten Spitälern". Nach dem Willen des Gesetzgebers beschränken sich die finanziellen Leistungen auf diese Spitalkategorien. Herr Ruey, Sie haben sicher das Gesetz gelesen, aber Sie vermengen Artikel 39, die Spitalliste, mit Artikel 49, wo es um die Zuteilung staatlicher, öffentlicher Mittel geht.

Ich frage Sie: Wollen Sie im Rahmen eines dringlichen Bundesgesetzes Artikel 49 Absatz 1 KVG faktisch ändern und im Dringlichkeitsverfahren zusätzliche öffentliche Gelder zulasten der Kantone in der Höhe von etwa 300 Millionen Franken beschliessen? Dies würde in Abweichung von einem klaren Entscheid des Ständerates, ohne Vernehmlassung bei den Kantonen und über alle föderalistischen Bedenken hinweg geschehen. Herr Borer hat hier eine Schuldzuweisung an die Kantone vorgenommen; er hat sogar von "Anarchie" gesprochen. Im Gesundheitswesen können Bund und Kantone die grossen Probleme nur partnerschaftlich lösen. Sie können mit diesem Beschluss die Kantone nicht in dieser Art und Weise vor den Kopf stossen.

Es wäre - bei einem dringlichen Bundesgesetz, bei dem das Referendum erst nachträglich möglich ist - auch rechtsstaatlich ausserordentlich bedenklich. Das wäre ganz klar Notrecht zulasten der Kantone, und das würde den sorgfältig geschnürten Kompromiss der Leistungserbringer mit den Versicherern gefährden. Das würde zu einer Verzögerung des Inkrafttretens dieses Gesetzes führen, und letztlich würden wir mit diesem Entscheid die Vorlage zu einer Totgeburt machen. Es ist deshalb klüger, wenn wir hier dem klaren Entscheid des Ständerates und damit auch den eindringlichen Ermahnungen der Sanitätsdirektoren- und der Finanzdirektorenkonferenz folgen.

Die Spitalfinanzierung, die angestrebte Gleichbehandlung und der Übergang von der Objekt- zur Subjektfinanzierung sind Postulate der ordentlichen KVG-Revision. Hier müssen wir die Hausaufgaben machen. Wir müssen auch die Bedingungen für die Aufnahme in die Spitalliste enger fassen: Wir müssen einen Versorgungsauftrag voraussetzen. Wir müssen voraussetzen, dass solche Privatspitäler auch eine Allgemeinabteilung führen und dass sie am Notfalldienst beteiligt sind. Wir wollen doch keine Rosinenpicker subventionieren. Privatspitäler, die nur Privatpatienten behandeln, sollen keinen Anspruch auf staatliche Subventionen haben. Das ist auch kein verfassungsrechtliches Gebot. Wenn hier argumentiert wird, dieser Anspruch ergebe sich aus der Rechtsgleichheit, dann muss ich einfach sagen: Es geht hier nicht um die Rechtsgleichheit oder die Gleichbehandlung der Versicherten, sondern es geht um die Frage der Gleichbehandlung der Leistungserbringer bei der Zuteilung staatlicher Subventionen. Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch, weder aufgrund der Wirtschaftsfreiheit noch aufgrund der Rechtsgleichheit.

Deshalb bitte ich Sie: Gefährden wir den sorgfältig ausgearbeiteten Kompromiss von Versicherern und Leistungserbringern nicht! Stossen wir die Kantone nicht vor den Kopf! Beenden wir das Chaos im Abrechnungsbereich der Spitäler! Schaffen wir keine Differenz zum klaren Mehrheitsentscheid des Ständerates!

Ich bitte Sie, dem Ständerat und der Minderheit Baumann Stephanie zu folgen.