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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2002-06-06

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-06

Wortprotokoll

Der Diskussion um diese Gesetzgebung können Sie entnehmen, dass es sich hier kaum um einen gesetzgeberischen Höhenflug des Parlamentes handeln kann. Wir haben es hier meines Erachtens eher mit einem seltsamen Vorschlag zu tun, der sich nahtlos an das verunglückte Krankenversicherungsgesetz anschliesst. Wenn sich die Partner, um die es hier geht - Krankenversicherer und die Regierungen der Kantone -, nämlich einig wären, könnten wir darauf verzichten, eine solche Gesetzgebung zu erlassen. Aber offensichtlich gibt es trotz längst klarer Ausgangslage immer noch besondere Künstler, die nicht begriffen haben, welche Folgen das beschlossene Obligatorium im Krankenversicherungsbereich hat. Wir können die Probleme, Herr Gross Jost, nicht einfach auf die Leistungserbringer abschieben; das ist nicht der Kern der Problematik, die wir hier besprechen. Bei den Leistungen, welche in der Grundversicherung angeboten und konsumiert werden, haben alle eine Gleichbehandlung zugute. Das ist doch völlig klar. Für mich ist es selbstverständlich, dass der Grundversorgungsbereich bei einem Obligatorium für alle gleich zu handhaben ist: Es orientiert sich an der Beitragspflicht und nicht an dem Ort, wo die Leistungen bezogen werden.

Es kommt nun dazu, dass die Vereinbarung, um die es hier geht, nicht von allen mitgetragen wird. Es droht also neues Ungemach, wenn wir hier nicht Folge leisten. Es braucht nun den Gesetzgeber, der die fragwürdige Vereinbarung - sie ist rechtlich fragwürdig - mit Gesetzescharakter versieht, um die Durchsetzung überhaupt zu ermöglichen. Das heisst nun aber nicht, dass offensichtliche, in den vergangenen Jahren gemachte Fehlleistungen gemäss diesem Vertrag, den es umzusetzen gilt, von uns korrigiert werden sollen, indem wir neue Ungerechtigkeiten vorsehen.

Wenn Versicherte, welche im Privatspital Leistungen beziehen, nicht einbezogen sind, werden diese Leistungserbringer klar benachteiligt. Es werden aber vor allem die Versicherten benachteiligt, weil sie nämlich bei gleichem Leistungsbezug ungleich behandelt werden. Es würde mich deshalb nicht überraschen - sofern sich die Mehrheit der beiden Kammern für die Version des Ständerates entscheidet und sie sich durchsetzt -, wenn wir uns vor Inkraftsetzung der nächsten Revision des KVG, die ja zurzeit im Gange ist, wieder mit dieser Frage, die hier zur Diskussion steht, beschäftigen müssten, weil diese Position rechtlich unhaltbar ist und angefochten werden könnte. Mich würde es auch nicht wundern, wenn Privatspitäler aufgrund dieser Vorlage vor den Richter gehen und klagen, sie bzw. die Kunden, die in ihrem Privatspital liegen, würden ungerecht behandelt. Wenn sie damit Recht bekommen würden, dann ständen wir wieder vor einem Scherbenhaufen.

Die SVP-Fraktion wird in Artikel 1 am Antrag der Kommissionsmehrheit festhalten, weil wir glauben, dass damit ein hängiges Problem sauber gelöst werden kann.