preparatory:AB 223392
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-12-06
Wortprotokoll
Die Stromnetzstrategie ist auf der Zielgeraden. Das ist eigentlich schon das Wichtigste. Das Gesetz, das unbestrittenermassen wichtig ist für den Umbau des Energiesystems, kann in absehbarer Zeit in Kraft treten. Ich habe von zwei Parteien immer ein bisschen gehört, es könnte dann scheitern, sie könnten es ablehnen. Es sind zwei Parteien, die das sagen. Die eine Partei ist diejenige, die - ich habe es vorhin mit der Frage angetönt - überhaupt erst mit der ganzen Bastelei begonnen hat. Sie will jetzt scheinbar wegen ihrer eigenen Bastelei das ganze wichtige Gesetz abschiessen. Die andere Partei ist jene, die in der Energiestrategieabstimmung immer betont hat, wie wichtig die Wasserkraft sei. Sie will jetzt dieses Gesetz wegen einer sanften Wasserkraftstützung abschiessen. So viel zur Motivation dieser beiden Parteien.
Betrachten wir jetzt einmal den Gesamtkontext. Was ist geschehen? Der Ständerat wollte einst, sagen wir es deutlich, unter dem Eindruck intensivster Interessenvertretung die Durchschnittspreismethode mir nichts, dir nichts kippen und den gebundenen Kunden die Preisvorteile vorenthalten respektive ihnen die Preisnachteile der Wasserkraft und sogar noch jene der Kernkraft aufs Auge drücken. Wie wenn das noch nicht genug wäre, wollte der Ständerat auch gleich noch eine Rückwirkungsklausel ins Gesetz schreiben.
Es ist jetzt einfach, zu sagen, wir streichen das alles, wir lassen dieses Gebastel weg, es ist sowieso ein artfremdes Element. By the way: Artikel 6 Absatz 5 gab es schon vorher. So artfremd ist es also nicht. Das steht in diesem Gesetz. Man kann aber auch die eigenen hehren Worte ernst nehmen und sich schrittweise einer guten Lösung zu einer sanften Stützung der erneuerbaren Energien annähern, vor allem im Interesse der Investitionsfreundlichkeit. Das tut die Minderheit Nussbaumer. Sie gibt das Recht, Strom aus inländischen erneuerbaren Erzeugungskapazitäten ohne Einrechnung von Preisvorteilen weiterzugeben.
Man hat also seit dem ersten Entscheid des Ständerates doch wesentliche Schwachpunkte gekillt oder zumindest abgemildert. Es heisst jetzt immer, der Ständerat sei uns nicht entgegengekommen. Die ungewollte Förderung von Atomstrom ist gekillt. Die Rückwirkung ist gekillt. Das Melken der gebundenen Kunden ist zumindest stark abgemildert, weil eben nur noch ein sehr eingeschränktes Stromsegment - nichtgeförderter erneuerbarer inländischer Strom - in den Genuss dieser Förderung kommt. Das Delta, das noch zur totalen Streichung übrig bleibt, ist also klein.
Natürlich, was bleibt, ist der Vorwurf, dass diese Lösung die Asymmetrie im Strommarkt zementieren würde. Dieser Vorwurf wird abgemildert erstens eben durch die Tatsache, dass wir ein verkleinertes Segment haben, und zweitens auch durch die Tätigkeit unserer Kommission. Wir haben in der Kommission eine Motion (17.3971) verabschiedet, welche den Bundesrat beauftragt, eine Revision des Stromversorgungsgesetzes, inklusive der vollständigen Marktliberalisierung, vorzulegen. Das heisst konkret: Die Produzenten mit gebundenen Endkunden bekommen mit dieser Stromnetzstrategie sehr wohl eine indirekte Unterstützung, diese ist aber faktisch befristet, nämlich bis zur vollständigen Marktöffnung. Mit dieser werden dann alle Asymmetrien beseitigt sein.
Ich betone: Wenn die CVP-Fraktion jetzt die Minderheit Nussbaumer unterstützt, dann deshalb, weil sie es als befristete Regelung der Preisgestaltung versteht. Natürlich, diese Lösung, wie sie jetzt von der Minderheit Nussbaumer vorgeschlagen wird, ist noch immer nicht die liberalste Lösung. Die Konsumentinnen und Konsumenten bezahlen letztlich dieses Delta, auch wenn es klein ist, auch wenn es sehr gezielt entsteht.
Selbstverständlich könnte der Punkt mit den Konsumentinnen und Konsumenten auch in der Einigungskonferenz noch ein Stück weit korrigiert werden, indem man nicht nur die Weitergabe der Preisnachteile der Wasserkraft durchdrückt, sondern allenfalls dann auch jene der Preisvorteile. Damit man das in der Einigungskonferenz aber noch tun kann, sollte man überhaupt erst den Antrag der Minderheit Nussbaumer als Grundlage für aller-, aller-, allerletzte Korrekturen in die Einigungskonferenz schicken.
In diesem Sinne bitte ich Sie namens der CVP-Fraktion, dem Antrag der Minderheit Nussbaumer zuzustimmen.