Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-06-06
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-06
Wortprotokoll
Zunächst möchte ich meine Interessenbindung offen legen: Ich bin Präsidentin der Stiftung Zewo. Die Zewo ist die "Mutter aller gemeinnützigen Werke", die in der Schweiz sammeln und im In- und Ausland gemeinnützig tätig sind. Wir vertreten die Interessen der Spender und Spenderinnen, die ja selber nicht überprüfen können, ob ihr Geld den richtigen Weg geht. Wir vertreten aber auch die Interessen der zertifizierten gemeinnützigen Werke, die sich an die Standards der Zewo halten und sich unter unsere besondere Aufsicht stellen. Wir zertifizieren diejenigen Organisationen, die den Kriterien der Zewo entsprechen, mit einem Gütesiegel. Wir überprüfen die Jahresrechnung und die Einhaltung der Standards. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, ob die Spendengelder effizient, zweckgerichtet und sorgfältig eingesetzt werden. Sehr wichtig ist aber nach unseren strengen organisatorischen Kriterien auch, dass personell und organisatorisch zwischen dem ehrenamtlichen Vorstand oder Stiftungsrat und der operativen Geschäftsleitung unterschieden wird. Erst diese Zweiteilung zwischen operativem und strategischem Organ verhindert Beschlüsse, die dem eigenen Interesse dienen können. Personelle Verflechtungen, die auch finanzielle Verflechtungen sind, lehnen wir strikt ab.
Diese strengen Kriterien gelten übrigens nicht nur für Stiftungen und Vereine selber, die gemeinnützig tätig sind, sie gelten auch für deren Unterorganisationen und Gönnervereinigungen. Gerade darum wurde der Schweizer Paraplegiker-Stiftung bereits 1991 das Zewo-Gütesiegel entzogen. Dabei geht es nicht darum, die medizinischen Erfolge von Herrn Kollege Zäch zu schmälern; es geht hier einzig um die organisatorischen, personellen und finanziellen Verflechtungen und grossen Mängel.
Für uns von der Zewo ist es daher nicht nachvollziehbar, wenn die Eidgenössische Stiftungsaufsicht sich noch heute mit Versprechungen seitens der Stiftung begnügt. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Stiftungen beim Bund dürfen, was sie bei der Zewo überhaupt nicht dürfen und was dort zum sofortigen Entzug des Gütesiegels führt. Die Antwort des Bundesrates überzeugt leider nicht. Die rein formell-rechtlichen Ausführungen werden der Sache nicht gerecht. Leider ist zu vermuten, dass auch bei anderen Stiftungen die Aufsicht rein formal ausgeübt wird. Das ist nicht länger akzeptabel. Insbesondere ist in dem Zusammenhang daran zu erinnern, dass Negativschlagzeilen wie die vorliegenden - und zwar inzwischen als Dauerbrenner - über die Paraplegiker-Stiftung allen Werken, die auf Spendengelder angewiesen sind, schaden.
Ich appelliere an Sie, Frau Bundesrätin, dass Sie endlich die nötigen Schritte unternehmen, um hier Abhilfe zu schaffen.