Baumann Isidor · Ständerat · 2017-12-06
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2017-12-06
Wortprotokoll
Die Zivildienstleistenden während der Dienstleistung für die Öffentlichkeit erkennbar zu machen und zu sagen, wie viel das kostet, das verlangt die Motion vom Bundesrat. Der Nationalrat findet das gut und hat der Motion mit 103 zu 69 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt. Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Auch Ihre Kommission, die SiK-SR, lehnt die Motion einstimmig ab.
Die heute geltenden Normen gemäss Zivildienstgesetz und Zivildienstverordnung sehen das bereits heute vor. Dabei geht es um die Erkennung des Zivildienstes. Für spezielle Einsätze, so unter anderem beim Umweltschutz, sind Zivildienstleistende gekennzeichnet. Aber, das ist wichtig zu wissen, es gibt keinen Tragzwang.
Die Kennzeichnung beschränkt sich aber nicht auf eine Uniform, sondern es kann eine Armbinde, eine Kopfbedeckung oder ein Namensschild sein. Da Zivildienstleistende mehrheitlich in Einzelbetrieben beschäftigt sind - es sind 5000 Einzelbetriebe, die die Zivildienstleistenden beschäftigen -, ist eine Kennzeichnungspflicht oder gar ein Uniformzwang nicht umsetzbar und auch kaum kontrollierbar. Die Zivildienstleistenden unterstehen bei ihrem Einsatz wie die übrigen Angestellten den Regeln des Einsatzbetriebes. Viele Betriebe haben spezielle Vorschriften, sei dies aus Hygienegründen oder aus Sicherheitsgründen. Beispiele dafür sind ein Einsatz in einem Spital oder einem Pflegeheim, ein Einsatz im Wald oder auf einem Landwirtschaftsbetrieb. Somit ist es selbstredend, dass das Motionsanliegen nicht umgesetzt werden soll. Davon ist die Kommission überzeugt, und ich hoffe, dass ich auch den Rat davon überzeugen konnte.
Zu den Kosten: Die teilweise Kennzeichnung der Zivis kostet heute zirka 500 000 Franken. Wenn das Motionsanliegen erfüllt werden müsste, müssten zusätzlich rund 1,3 Millionen Franken aufgewendet werden, ohne dass ein Mehrwert entstehen würde.
Folgen Sie dem Antrag Ihrer Kommission und dem Bundesrat, und lehnen Sie die Motion ab.