Matter Thomas · Nationalrat · 2017-12-06
Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-06
Wortprotokoll
Wir haben Ihnen in der Herbstsession mit Erfolg beantragt, die Einführung des automatischen Informationsaustauschs mit Neuseeland zurückzuweisen. Dies war verbunden mit dem Auftrag, zuerst ein Sozialabkommen mit Neuseeland auszuarbeiten, bei dem das Problem der sogenannten Rentenwegbesteuerung gelöst wird. Unsere Intervention hat zusammen mit jener des dortigen Schweizer Botschafters immerhin bewirkt, dass der Bundesrat bereit ist, die betroffenen Auslandschweizer in Neuseeland entsprechend zu instruieren, vorzubereiten und zu unterstützen.
Dennoch ist der Sachverhalt so gravierend, dass wir an der Differenz zum Ständerat festhalten müssen. Zwar hat Neuseeland nicht wie andere der 41 AIA-Staaten grundsätzliche rechtsstaatliche Probleme. Das Problem ist aber, dass den dort lebenden AHV-Rentnern unter den Auslandschweizern eine Enteignung droht, denn wer in Neuseeland Rentenansprüche geltend machen will, muss seine Neuseeländer Ansprüche ungerechtfertigterweise um den Betrag seiner ausländischen Rente - hier also der schweizerischen Rente - reduzieren. In Neuseeland werden die Renten, im Gegensatz zu unserem System, ausschliesslich aus Steuermitteln gedeckt. Nun hat der Rechtsanspruch auf die eine Rente grundsätzlich nichts mit dem Rechtsanspruch auf die andere zu tun, die Ansprüche können nicht gegeneinander verrechnet werden und sind in beiden Fällen gegeben. Nur weil Neuseeland Personen, die immer dort gelebt haben, nicht gegenüber zeitweise Auslandabwesenden diskriminieren will, können wir doch nicht einfach den Anspruch der Auslandschweizer auf die Schweizer AHV preisgeben.
Die Swiss Society of New Zealand wehrt sich als Interessenvertreterin unserer dortigen Auslandschweizer heftig gegen diese Vorlage. Sie empfindet es mit guten Gründen als Verrat ihres eigenen Landes, wenn wir den automatischen Informationsaustausch einführen, bevor diese Rentenprobleme gelöst sind. Die Auslandschweizer haben ihre AHV-Renten nicht darum nicht deklariert, weil sie Steuern hinterziehen wollten, sondern sie wollen verhindern, dass die ihnen zustehende AHV durch die neuseeländische Sozialbehörde wegbesteuert wird. Neuseeland kassiert immerhin etwa 200 Millionen Franken an ausländischen Renten ein.
So stellt sich uns heute die Frage, ob wir etwa 7000 in Neuseeland lebende Schweizer gegenwärtig oder künftig ans Messer liefern wollen. Wir fordern, dass vor Abschluss dieses automatischen Informationsaustauschs das Rentenproblem mit Wellington durch ein Abkommen gelöst wird. Derzeit gibt es aber keinerlei Hinweise, dass dort auf die Rentenverrechnung verzichtet werden soll.
Aus diesem Grund ersuche ich Sie auch im Namen der SVP-Fraktion, dem automatischen Informationsaustausch mit Neuseeland nicht zuzustimmen. Tausende von Auslandschweizern in Neuseeland werden es Ihnen danken.