Baumann Isidor · Ständerat · 2017-12-06
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2017-12-06
Wortprotokoll
Die Motion des Nationalrates will den Bundesrat beauftragen, den sicherheitspolitischen Bericht ab sofort allein durch das VBS erstellen zu lassen. Dieser ist bei sicherheitsrelevanten Veränderungen als Bericht des VBS zeitnah und aktuell vorzulegen. Er darf nicht länger sein als zwanzig A4-Seiten. Er soll Sicherheitslücken, Massnahmen und Konsequenzen sowie den Finanzbedarf aufzeigen. Zum VBS-Bericht abweichende Einschätzungen anderer Departemente sind in einem separaten Bericht aufzuzeigen.
Der Nationalrat hat dieser Motion am 21. September 2017 mit 90 zu 68 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Ihre Kommission folgt dem Bundesrat und lehnt die Motion einstimmig ab.
Ihre Kommission vertritt einhellig die Meinung, für die Beurteilung der Sicherheit könne und dürfe nicht nur ein Departement zuständig sein. Die Motion würde nicht nur das Kollegialitätsprinzip des Bundesrates verletzen, sondern sogar dem Gesamtbundesrat die Verantwortung entziehen. Für die Kommission ist und bleibt somit zwingend: Für die Sicherheit und für die sicherheitspolitische Ausrichtung ist der Gesamtbundesrat in der Pflicht zu behalten. Somit ist er auch für die Inhalte eines sicherheitspolitischen Berichtes verantwortlich. Er muss auch die notwendigen Vorkehrungen aufzeigen und hat entsprechend die notwendigen Mittel sicherzustellen. Die Tatsache, dass unter Sicherheit für unsere Bevölkerung, die Wirtschaft und damit für unser Land fast alle Departemente eine Kompetenz und spezielle Funktion haben - als Beispiele: bei Cyberbedrohung das EFD, bei der Gesundheit das EDI und das VBS für die Armee -, spricht gegen die Motion.
Im letzten sicherheitspolitischen Bericht steht zur sicherheitspolitischen Führung und zum Sicherheitsverbund Schweiz, dass die Führung dem EDA, dem VBS, dem EJPD, dem WBF und dem EFD zugeordnet ist. Auch der Sicherheitsausschuss des Bundesrates besteht neben dem Vorsteher des VBS aus den Vorstehern des EDA und des EJPD. All das scheinen die Motionäre erstaunlicherweise nicht beachtet zu haben.
Was den Umgang, die Methodik und die Periodizität des sicherheitspolitischen Berichtes betrifft, wurde der Bundesrat bei der letzten Berichterstattung schon sensibilisiert. Dabei hat der Bundesrat in Aussicht gestellt, entsprechende Anpassungen anzugehen. Somit gehe ich nicht mehr vertiefter auf die kreative Forderung der Motion ein, die verlangt, dass der Bericht maximal zwanzig A4-Seiten umfassen darf, sondern ich beantrage im Lichte der genannten Beurteilungen Ihrer Kommission, dem einstimmigen Beschluss der Kommission und somit auch dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen.