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Weibel Thomas · Nationalrat · 2017-12-07

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-12-07

Wortprotokoll

Ich spreche zur Position 341.A231.0255 und begründe den Antrag der Minderheit zur Finanzierung der Qualitätssicherung Milch. Sie kennen diesen Antrag aus der ersten Debatte. Es geht darum, ob die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Qualitätskontrolle für die Milch weitergeführt werden soll. Die Minderheit ist zusammen mit dem Ständerat und dem Bundesrat der Meinung, dass das nicht der Fall sein soll. [PAGE 1981]

Die Mehrheit begründet das Fortführen der Bundesbeteiligung damit, dass bereits in den vergangenen Jahren die Beiträge gesenkt worden sind und die Beteiligung des Bundes zurückgefahren worden ist. Dieser Fokus richtet sich nur auf die Bauernbetriebe, und diese Betrachtung blendet aus, dass Eigenverantwortung und Selbstkontrolle bei der Revision des Lebensmittelgesetzes die Basis und der Grundgedanke gewesen sind. Dieses Lebensmittelgesetz gilt es nun in der neuen Form umzusetzen. Das Gesetz gilt selbstverständlich für alle Lebensmittelsektoren.

Selbstkontrolle ist eine Eigenleistung der Betriebe und allenfalls der Branchenorganisationen, und sie ist auch von diesen zu tragen. Mit dem revidierten Lebensmittelgesetz müssen alle Branchen mehr Verantwortung übernehmen, alle sind selber verantwortlich, dass sie gesunde Produkte auf den Markt bringen. Ich sehe nicht, weshalb für die Milchproduzenten hier eine Sonderregelung bezüglich der Finanzierung erforderlich ist.

Bitte stimmen Sie dem Antrag der Minderheit zu, folgen Sie damit dem Ständerat und dem Bundesrat, und räumen Sie diese Differenz aus.

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