Vonlanthen Beat · Ständerat · 2017-12-07
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2017-12-07
Wortprotokoll
Ich sage es deutsch und deutlich, Rasa bedeutet heute eigentlich Resa: Rein in die Sackgasse! Die Vorlage ist anachronistisch, sie ist angesichts der Entwicklungen der letzten Monate nicht mehr aktuell, sie ist überholt. Sie ist recht eigentlich kontraproduktiv. Damit könnten wir unsere Diskussionen hier eigentlich abschliessen und dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit folgen, die mit Recht die Ablehnung vorschlagen und auch keinen direkten oder indirekten Gegenvorschlag unterstützen. Trotzdem möchte ich die Gelegenheit nutzen und in Bezug auf die Fragen, die Rasa aufwirft, noch einmal vier wesentliche Punkte hervorheben.
1. Demokratiepolitisch ist die Initiative problematisch. Die Masseneinwanderungs-Initiative wurde am 9. Februar 2014 mit einem ganz knappen Mehr angenommen. Mein Stand, Freiburg, hat die Masseneinwanderungs-Initiative glücklicherweise knapp abgelehnt. Aber wenn man die Resultate etwas genauer anschaut, stellt man fest, dass von den rund 150 Gemeinden mehr als 100 die Initiative angenommen haben. Es ist meines Erachtens ein Trugschluss zu meinen, mit der Unterbreitung der Rasa-Initiative könne die problematische Situation wieder beseitigt werden. Die Bevölkerung wird nicht bereit sein, der Logik der Initiative zu folgen und den Verfassungsartikel zu streichen.
In der Zwischenzeit wurde zudem - es wurde heute Morgen mehrmals gesagt - die Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung durch das Parlament beschlossen. Das Referendum gegen den Inländervorrang light kam nicht zustande, und die Umsetzung scheint nach einigen anfänglichen Schwierigkeiten nun endlich auf guten Wegen zu sein. Bundesrat Schneider-Ammann hat ja gestern im Rahmen der Behandlung meiner Interpellation (17.3726) versprochen, alles daranzusetzen, dass die RAV dafür spätestens im Juli 2018 bereit sein werden. Tant mieux!
2. Falls die Initiative nicht zurückgezogen wird, hat dies gefährliche Konsequenzen. Die Initiative hat absolut keine Chance, an der Urne angenommen zu werden. Fast alle Parteien versagen ihr die Unterstützung, weil sie aufgrund einer absolut einleuchtenden Analyse zum Schluss gelangt sind, dass das Anliegen längst überholt ist. Die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative konnte mit dem Inländervorrang light sanft und FZA-kompatibel umgesetzt werden. Die EU hat dies übrigens offiziell auch bestätigt.
Wenn nun die Initiative an der Urne mit überwältigender Mehrheit abgelehnt wird - ich bin felsenfest davon überzeugt, dass dies so passieren wird -, stehen wir vor dem Problem, dass die Urheber der Masseneinwanderungs-Initiative das Resultat mit Leichtigkeit dahingehend interpretieren können, dass das Volk die Masseneinwanderungs-Initiative ein zweites Mal bestätigt habe und die Umsetzung noch griffiger ausgestaltet werden müsse. Das wäre ein eigentliches Eigentor, an dem niemand ernsthaft Interesse haben kann, namentlich nicht die Unterzeichner der Rasa-Initiative.
Ich appelliere daher inständig an die Initianten, die Initiative nun zurückzuziehen. Dies wird ihnen die Möglichkeit geben, als Sieger vom Feld zu gehen. Sie haben mit ihrem Einsatz die Diskussion über eine adäquate Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative lanciert und im Hintergrund dem Inländervorrang light das Feld geebnet. Das sture Beharren auf einer Abstimmung würde hingegen bedeuten, dass die grundsätzliche Idee, die bilateralen Verträge zu sichern, genau ins Gegenteil verkehrt würde. [PAGE 919]
3. Ein Gegenvorschlag bringt nichts. Die gute Absicht der Minderheit I in Ehren, aber - Hand aufs Herz, liebe Kollegen Caroni, Cramer und Stöckli - sind Sie tatsächlich der Meinung, dass dieser direkte Gegenvorschlag einen Mehrwert darstellt? Das Parlament hat Ihr Anliegen längst aufgenommen, indem die gesetzliche Umsetzung des Verfassungsauftrages unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Verpflichtungen, das heisst im Einklang mit den bilateralen Abkommen, gestaltet wurde. In diesem Sinne formuliert der Gegenvorschlag eine Forderung, die längst erfüllt ist und damit eigentlich eine Selbstverständlichkeit darstellt.
In Bezug auf die mögliche Diskrepanz zwischen dem Verfassungsartikel und der Umsetzungsgesetzgebung kann ich ebenso wenig einen Nutzen erkennen. Die Bestimmungen in Artikel 121a der Bundesverfassung werden nicht klarer, wenn einerseits auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen verwiesen wird und andererseits die Absätze betreffend Kontingente und Höchstzahlen unverändert bleiben. Zudem besteht die Gefahr, dass bei einer Ablehnung des Gegenvorschlages weitere Unsicherheiten geschaffen werden und die Umsetzung über den Inländervorrang light an Legitimität einbüsst, obschon kein Referendum zustande kam. Das ist bestimmt nicht in Ihrem Sinne.
4. Blicken wir nach vorn! Die Abstimmung vom 9. Februar 2014 setzte die Beziehungen der Schweiz zu ihrem wichtigsten Partner einer schweren Belastungsprobe aus und stellte den bilateralen Weg infrage. Es ist dem Parlament mit dem Inländervorrang light gelungen, die berechtigten Bedürfnisse der Bevölkerung stärker zu berücksichtigen, als dies bis jetzt der Fall war. Die moderate Umsetzung wendet zudem einen unkalkulierbaren Schaden von unserer Wirtschaft und vom Bildungs- und Forschungsland Schweiz ab.
Die Misere, die Grossbritannien derzeit mit dem Brexit erlebt, zeigt, wie gut unser Land daran getan hat, die bilateralen Verträge nicht aufs Spiel zu setzen und ein so extremes Szenario abzuwenden. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass die Arbeit damit nicht getan ist. Gemäss einer Umfrage, die das Forschungsinstitut GFS im November 2017 veröffentlicht hat, verliert der bilaterale Weg in der Bevölkerung an Zustimmung. Die Fortführung hat nur noch für 60 Prozent der Bevölkerung hohe Priorität. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang von 20 Prozent. Als Wahlkampfschlager für 2019 ist bereits eine Initiative zur Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens angekündigt.
Angesichts dieser Entwicklungen ist es umso wichtiger, nach vorne zu blicken und unsere Kräfte auf die langfristige Sicherung und Stärkung der bilateralen Verträge zu konzentrieren. Diese stellen für die Schweiz im Verhältnis zur EU den Königsweg dar. Es ist wichtig, dass die konstruktiven Kräfte nun gemeinsam Verantwortung für die Sicherung und Weiterentwicklung dieses Schweizer Weges übernehmen und dabei die Lehren aus dem Abstimmungsresultat vom 9. Februar 2014 ziehen. Im Hinblick auf diese zentrale Herausforderung sind Rasa und die Diskussionen über einen möglichen Gegenvorschlag aus meiner Sicht ein längst überholter Nebenkriegsschauplatz.
Zusammenfassend bitte ich Sie aus diesen verschiedenen Gründen inständig, dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Initiative klar und deutlich zur Ablehnung zu empfehlen. Gleichzeitig wiederhole ich noch einmal meinen Aufruf an die Initianten, erhobenen Hauptes aus der Übung wegzutreten, die Initiative zurückzuziehen und sich gemeinsam mit uns für die langfristige Sicherung des bilateralen Weges zu engagieren.