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Walti Beat · Nationalrat · 2017-12-07

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-07

Wortprotokoll

Dieses Kommissionspostulat ist, Sie haben es bereits angetönt gehört, ein kleines Nachbeben zum Geschäft 16.031, in dem es um die Wiederherstellung eines Steuerprivilegs für die Gewinnbesteuerung bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ging. Der Versuch dieses Ansinnens ist gescheitert, wie erinnerlich; die Vorlage wurde unauffällig beerdigt. In der Debatte wurde vor allem darauf hingewiesen, dass die heute geltende Besteuerung für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke derjenigen entspricht, die auch für alle anderen Selbstständigerwerbenden gilt, und dass eine erneute Privilegierung der Landwirtschaft dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen würde. Nun versucht man mit diesem Kommissionspostulat, durch eine Erweiterung des Privilegiertenkreises eine Mehrheit für das ursprüngliche Ansinnen aufzubauen, indem - vereinfacht gesagt - die Selbstständigerwerbenden ins bäuerliche Boot geholt werden sollen.

In der Sache ist gegen das Hauptanliegen des Postulates, nämlich eine weitestgehende Gleichbehandlung von natürlichen und juristischen Personen, also eine rechtsformneutrale Besteuerung, natürlich wenig einzuwenden. Allerdings braucht es, um Lösungen für dieses Problem zu beschreiben, dieses Postulat wirklich nicht. Wenn Sie die bundesrätliche Stellungnahme zum Postulat gelesen haben - sie ist kurz, und die Lektüre lohnt sich -, sehen Sie auch weshalb. Dort wird nämlich gesagt, dass dieses Ziel nur erreicht werden könnte, indem der Bund den Spielraum der Kantone im Steuerharmonisierungsgesetz einschränken und/oder Tarifvorschriften für die Kantone erlassen würde. Konkret ginge es um die Vorgabe, dass die Kantone vom sogenannten dualistischen zum monistischen System für die Grundstückgewinnbesteuerung wechseln, was noch nicht in allen Kantonen gemacht ist respektive nicht von allen Kantonen gewünscht wird. Ohne diesen Wechsel wird sich aber das anvisierte Ziel nie erreichen lassen, und es ist instruktiv, festzustellen, dass sich die Finanzdirektorenkonferenz bei früheren Gelegenheiten einstimmig gegen eine solche Einschränkung des Föderalismus und die Einführung des monistischen Systems ausgesprochen hat.

Nun, ich bin mit den anderen Unterzeichnern der Minderheit der Meinung, dass wir nicht ständig das Hohelied des Föderalismus anstimmen und dann neue Berichte verlangen können, die ausser hohen Kosten nichts bringen. Sie wissen: Der Aufwand für die Erstellung und Bearbeitung solcher Berichte [PAGE 2000] ist nicht unerheblich, und vielleicht ist uns die vorangegangene Budgetdebatte Motivation genug, auf solche Leerläufe zu verzichten.

An die Vertreter der Mehrheit möchte ich noch appellieren, dass sie vielleicht ihr eigenes Tun aus vergangenen Jahren noch studieren. Wenn Sie beispielsweise die Quellen oder die Unterlagen zur parlamentarischen Initiative 12.476 von Nationalrat Leo Müller studieren, sehen Sie, dass die Antworten auf die Fragen, die im vorliegenden Postulat aufgeworfen werden, eben schon vor fünf Jahren in einem entsprechenden Bericht ausführlich und befriedigend dargestellt wurden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diesen Leerlauf bleibenzulassen und den Antrag der Minderheit zu unterstützen. Dann können wir dieses Kapitel hier sauber abschliessen.